Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (6)
07.03.2023
Wenn wir technische Infrastruktur als Gemeinschaftseigentum verwalten wollen, müssen wir die Prinzipien kennen, mit denen das erfolgreich gelingen kann. Die Politologin Elinor Ostrom hat in empirischen Studien acht Designprinzipien identifiziert, mit denen Commons-Ressourcen erfolgreich verwaltet werden. In dieser Blogreihe stellen wir die Ostrom’schen Designprinzipien vor und wenden sie auf Genossenschaften an.
6. Konfliktlösungsmechanismen
In einer klassischen Konsumgenossenschaft wie zum Beispiel einer Wohnungsgenossenschaft sind zahlreiche Konflikte denkbar, die sich aus der Nichtvergleichbarkeit der genutzten Leistungen ergibt. Nicht jede zugeteilte Wohnung wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern als gleichwertig angesehen, selbst dann, wenn die abstrakten Berechnungsfaktoren der Nutzungsgebühr gerecht angewendet wurden. Die Wohnungen sind nicht gleich geschnitten, ihre Lage, die Nachbarschaft, das Wohnumfeld können sich unterscheiden. Bei Hostsharing fallen solche Konfliktlinien weg, da die Leistungen technisch homogen sind. Ein GB Arbeitsspeicher ist ein GB Arbeitsspeicher.
Trotzdem sind natürlich Konflikte denkbar, die geschlichtet werden müssen. Generell ist für die Lösung von Konflikten zwischen einem Mitglied und der Genossenschaft der Aufsichtsrat und in besonders wichtigen oder kontroversen Fällen die Generalversammlung zuständig. Darüber hinaus können Mediationsausschüsse gebildet werden. Genossenschaften sind sehr frei, ihr Innenverhältnis selbstverwaltet zu regeln.
Im Außenverhältnis greifen die üblichen Konfliktlösungsmechanismen durch nationale und internationale Gesetze sowie durch die Rechtssprechung.
Konfliktlösungsmechanismen setzen Institutionen voraus. Bei freier Software können Konflikte aufgrund von Verstößen gegen Lizenzbedingungen über den Klageweg entschieden werden. Zahlreiche andere Konflikte können mangels entsprechender Institutionen nicht geschlichtet werden.
Im nächsten Teil beschäftigen wir uns mit der staatlichen Anerkennung.
Referenzen
Blog
Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (4)
»Es muss ausreichend Kontrolle über Ressourcen geben, um Regelverstößen vorbeugen zu können. Personen, die mit der Überwachung der Ressource und deren Aneignung betraut sind, müssen selbst Nutzer oder den Nutzern rechenschaftspflichtig sein.«
Termine
Strategietreffen 1. Quartal 2023
Treffen von Vorstand, Aufsichtsrat, Team und Mitgliedern der Genossenschaft
Blog
Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (2)
»Die Regeln für die Aneignung und Reproduktion einer Ressource entsprechen den örtlichen und den kulturellen Bedingungen. Aneignungs- und Bereitstellungsregeln sind aufeinander abgestimmt; die Verteilung der Kosten unter den Nutzern ist proportional zur Verteilung des Nutzens.«
Blog
Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (1)
»Es existieren klare und lokal akzeptierte Grenzen zwischen legitimen Nutzern und Nicht-Nutzungsberechtigten. Es existieren klare Grenzen zwischen einem spezifischen Gemeinressourcensystem und einem größeren sozio-ökologischen System.«
Blog
Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (0)
Wenn wir technische Infrastruktur als Gemeineigentum verwalten wollen, müssen wir die Prinzipien kennen, mit denen das erfolgreich gelingen kann. Die Politologin Elinor Ostrom hat in empirischen Studien acht Designprinzipien identifiziert, mit denen Commons-Ressourcen erfolgreich verwaltet werden. In dieser Blogreihe stellen wir die Ostrom'schen Designprinzipien vor und wenden sie auf Genossenschaften an.
Unsere Werte
Digitale Souveränität
Wir schaffen genossenschaftliches Eigentum an digitaler Infrastruktur und gestalten die Digitalisierung in freier Selbstbestimmung.
Digitale Nachhaltigkeit
Für uns hat Nachhaltigkeit drei Dimensionen: eine ökologische, eine technische und eine soziale.