Unser Blog

Mailman 2 gekündigt. Was nun?

erschienen am 24.03.2023

Viele Hosting-Kunden bekommen in diesen Tagen eine E-Mail ihres Mail-Providers mit einer Kündigung. Die beliebte Mailinglisten-Software Mailman 2 steht nicht mehr zur Verfügung. Viele wurden von dieser Abkündigung überrascht und fragen sich nun, wie es weiter gehen soll. Wir stellen in diesem Blogbeitrag einige Lösungen vor.

Warum steht Mailman 2 nicht mehr zur Verfügung? Mailman 2 wurde in der Programmiersprache Python 2 geschrieben. Die Python Software Foundation und die Python Entwickler-Community haben für die letzte Version von Python 2, also für Python 2.7, den Support nach einer mehrjährigen Übergangsphase endgültig beendet. Aktuell hat Python die Versionsnummer 3.11. Mailman 2 erfordert Python 2.7 und ist mit Python 3 nicht lauffähig. Das bedeutet, dass weder Python 2.7 noch Mailman 2 mit Sicherheitsupdates versorgt werden.

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Strategietreffen erneut im Unperfekthaus

erschienen am 16.03.2023

Das Strategietreffen der Hostsharing eG fand erstmals nach der Pandemie wieder im Unperfekthaus in Essen statt.

State of the Coop Michael Hierweck stellte zu Beginn des Treffens den Jahresabschluss von 2022 und die Betriebswirtschaftliche Auswertung der ersten beiden Monate des Jahres 2023 vor. Bei einem Umsatz von erstmals über 400.000 EUR erzielte Hostsharing 2022 einen Jahresüberschuss von rund 15.000 EUR. Angesichts der Aufstockung des Personals im Volumen einer Vollzeitstelle ist diese Entwicklung besonders erfreulich. Seit dem 1. März 2023 arbeiten 11 Personen bei Hostsharing in Teilzeit.

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CLT 2023: Genossenschaftliches Cloudmanagement

erschienen am 14.03.2023

Hostsharing nutzte die ersten Chemnitzer Linuxtage nach der Corona-Pandemie, um seine neue Administrationssoftware HSAdmin NG erstmals öffentlich vorzustellen.

HSAdmin NG ist der Nachfolger von HSAdmin, dem Verwaltungstool für das genossenschaftliche Management der Cooperative Community Cloud von Hostsharing. Das verteilte System ist ein mehrstufig mandantenfähiges Open-Source-Management-Tool für Cloud-Umgebungen. Es vereinigt über 20 Jahre Cloud-Erfahrung der Hostsharing eG als genossenschaftlicher Hosting- und Operations-Partner. Mandantenfähiges Rechte-Rollen-Modell Das Role-Based-Access-Control-Modul (RBAC) ist der Kern der neuen Anwendung. Ihr Fokus liegt auf der Verwaltung von Mitgliedern und Ansprechpersonen sowie deren Zugriffsrechten auf Objekte der Cloud-Umgebung.

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Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (8)

erschienen am 09.03.2023

Wenn wir technische Infrastruktur als Gemeinschaftseigentum verwalten wollen, müssen wir die Prinzipien kennen, mit denen das erfolgreich gelingen kann. Die Politologin Elinor Ostrom hat in empirischen Studien acht Designprinzipien identifiziert, mit denen Commons-Ressourcen erfolgreich verwaltet werden. In dieser Blogreihe stellen wir die Ostrom'schen Designprinzipien vor und wenden sie auf Genossenschaften an.

8. Eingebettete Institutionen und polyzentrische Governance »Wenn eine Gemeinressource eng mit einem großen Ressourcensystem verbunden ist, sind Governance-Strukturen auf mehreren Ebenen miteinander »verschachtelt« (Polyzentrische Governance).« Die Gemeinressource der Hostsharing eG, die Cooperative Community Cloud, ist mit dem großen Ressourcensystem Internet auf vielfältige Weise verbunden. Verträge mit Rechenzentren und Carriern, technische und organisatorische Standards, die von nationalen oder internationalen Normungsinstitutionen festgelegt werden, aber auch informelle Machtverhältnisse, mit denen zum Beispiel große IT-Konzerne De-facto-Standards erzwingen, bilden vielseitige Abhängigkeitsverhältnisse, auf die einzelne Player wie die Hostsharing eG nur geringen Einfluss haben.

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Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (7)

erschienen am 08.03.2023

Wenn wir technische Infrastruktur als Gemeinschaftseigentum verwalten wollen, müssen wir die Prinzipien kennen, mit denen das erfolgreich gelingen kann. Die Politologin Elinor Ostrom hat in empirischen Studien acht Designprinzipien identifiziert, mit denen Commons-Ressourcen erfolgreich verwaltet werden. In dieser Blogreihe stellen wir die Ostrom'schen Designprinzipien vor und wenden sie auf Genossenschaften an.

7. Staatliche Anerkennung »Es ist ein Mindestmaß staatlicher Anerkennung des Rechtes der Nutzer erforderlich, ihre eigenen Regeln zu bestimmen.« Die staatliche Anerkennung von eingetragenen Genossenschaften ist in Deutschland durch das Genossenschaftsgesetz gegeben. Es gewährleistet den Genossenschaftsmitgliedern das Recht auf Selbstverwaltung, beschränkt dieses Recht aber auch zum Beispiel durch die Pflichtmitgliedschaft in den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden. Das Mindestmaß, das Elinor Ostrom einfordert, ist sicherlich gegeben. Allerdings sollte nicht verschwiegen werden, dass Deutschland kein besonders genossenschaftsfreundliches Land ist.

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