6. Prinzip Konfliktlösungsmechanismen
Blogreihe über Elinor Ostroms acht Designprinzipien für Gemeinschaftsressourcen

Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (6)

Wenn wir technische Infrastruktur als Gemeinschaftseigentum verwalten wollen, müssen wir die Prinzipien kennen, mit denen das erfolgreich gelingen kann. Die Politologin Elinor Ostrom hat in empirischen Studien acht Designprinzipien identifiziert, mit denen Commons-Ressourcen erfolgreich verwaltet werden. In dieser Blogreihe stellen wir die Ostrom’schen Designprinzipien vor und wenden sie auf Genossenschaften an.

6. Konfliktlösungsmechanismen

In einer klassischen Konsumgenossenschaft wie zum Beispiel einer Wohnungsgenossenschaft sind zahlreiche Konflikte denkbar, die sich aus der Nichtvergleichbarkeit der genutzten Leistungen ergibt. Nicht jede zugeteilte Wohnung wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern als gleichwertig angesehen, selbst dann, wenn die abstrakten Berechnungsfaktoren der Nutzungsgebühr gerecht angewendet wurden. Die Wohnungen sind nicht gleich geschnitten, ihre Lage, die Nachbarschaft, das Wohnumfeld können sich unterscheiden. Bei Hostsharing fallen solche Konfliktlinien weg, da die Leistungen technisch homogen sind. Ein GB Arbeitsspeicher ist ein GB Arbeitsspeicher.

Trotzdem sind natürlich Konflikte denkbar, die geschlichtet werden müssen. Generell ist für die Lösung von Konflikten zwischen einem Mitglied und der Genossenschaft der Aufsichtsrat und in besonders wichtigen oder kontroversen Fällen die Generalversammlung zuständig. Darüber hinaus können Mediationsausschüsse gebildet werden. Genossenschaften sind sehr frei, ihr Innenverhältnis selbstverwaltet zu regeln.

Im Außenverhältnis greifen die üblichen Konfliktlösungsmechanismen durch nationale und internationale Gesetze sowie durch die Rechtssprechung.

Konfliktlösungsmechanismen setzen Institutionen voraus. Bei freier Software können Konflikte aufgrund von Verstößen gegen Lizenzbedingungen über den Klageweg entschieden werden. Zahlreiche andere Konflikte können mangels entsprechender Institutionen nicht geschlichtet werden.

Im nächsten Teil beschäftigen wir uns mit der staatlichen Anerkennung.

  1. Einleitung
  2. Grenzen
  3. Kongruenz
  4. Gemeinschaftliche Entscheidungen
  5. Monitoring der Nutzer und der Ressource
  6. Abgestufte Sanktionen
  7. Konfliktlösungsmechanismen
  8. Staatliche Anerkennung
  9. Eingebettete Institutionen und polyzentrische Governance

Referenzen

Blog

Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (5)

»Verhängte Sanktionen sollen in einem vernünftigen Verhältnis zum verursachten Problem stehen. Die Bestrafung von Regelverletzungen beginnt auf niedrigem Niveau und verschärft sich, wenn Nutzer eine Regel mehrfach verletzen.«

Blog

Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (4)

»Es muss ausreichend Kontrolle über Ressourcen geben, um Regelverstößen vorbeugen zu können. Personen, die mit der Überwachung der Ressource und deren Aneignung betraut sind, müssen selbst Nutzer oder den Nutzern rechenschaftspflichtig sein.«

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Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (3)

»Die meisten Personen, die von einem Ressourcensystem betroffen sind, können an Entscheidungen zur Bestimmung und Änderung der Nutzungsregeln teilnehmen (auch wenn viele diese Möglichkeit nicht wahrnehmen).«

Termine

Strategietreffen 1. Quartal 2023

Treffen von Vorstand, Aufsichtsrat, Team und Mitgliedern der Genossenschaft

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Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (2)

»Die Regeln für die Aneignung und Reproduktion einer Ressource entsprechen den örtlichen und den kulturellen Bedingungen. Aneignungs- und Bereitstellungsregeln sind aufeinander abgestimmt; die Verteilung der Kosten unter den Nutzern ist proportional zur Verteilung des Nutzens.«

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Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (1)

»Es existieren klare und lokal akzeptierte Grenzen zwischen legitimen Nutzern und Nicht-Nutzungsberechtigten. Es existieren klare Grenzen zwischen einem spezifischen Gemeinressourcensystem und einem größeren sozio-ökologischen System.«

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Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (0)

Wenn wir technische Infrastruktur als Gemeineigentum verwalten wollen, müssen wir die Prinzipien kennen, mit denen das erfolgreich gelingen kann. Die Politologin Elinor Ostrom hat in empirischen Studien acht Designprinzipien identifiziert, mit denen Commons-Ressourcen erfolgreich verwaltet werden. In dieser Blogreihe stellen wir die Ostrom'schen Designprinzipien vor und wenden sie auf Genossenschaften an.

Termine

Hostsharing User-Group Treffen

Alle zwei Monate treffen sich die Mitglieder der Hostsharing eG zu einer Videokonferenz.

Genossenschaftliche IT-Betreuung aus einer Hand

Beratung

Kompetente Beratung bei Auswahl und Anwendung von freier Software

Umsetzung

Tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Pläne.

Betrieb

Dienstleistungen für einen reibungslosen IT-Betrieb

Unsere Werte

Digitale Souveränität

Wir schaffen genossenschaftliches Eigentum an digitaler Infrastruktur und gestalten die Digitalisierung in freier Selbstbestimmung.

Digitale Nachhaltigkeit

Für uns hat Nachhaltigkeit drei Dimensionen: eine ökologische, eine technische und eine soziale.

Digitale Exzellenz

Leistungen mit technischem und genossenschaftlichem Mehrwert.