6. Prinzip Konfliktlösungsmechanismen
Blogreihe über Elinor Ostroms acht Designprinzipien für Gemeinschaftsressourcen

Infrastruktur als Commons oder Wir holen uns das Internet zurück (6)

Wenn wir technische Infrastruktur als Gemeinschaftseigentum verwalten wollen, müssen wir die Prinzipien kennen, mit denen das erfolgreich gelingen kann. Die Politologin Elinor Ostrom hat in empirischen Studien acht Designprinzipien identifiziert, mit denen Commons-Ressourcen erfolgreich verwaltet werden. In dieser Blogreihe stellen wir die Ostrom’schen Designprinzipien vor und wenden sie auf Genossenschaften an.

6. Konfliktlösungsmechanismen

In einer klassischen Konsumgenossenschaft wie zum Beispiel einer Wohnungsgenossenschaft sind zahlreiche Konflikte denkbar, die sich aus der Nichtvergleichbarkeit der genutzten Leistungen ergibt. Nicht jede zugeteilte Wohnung wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern als gleichwertig angesehen, selbst dann, wenn die abstrakten Berechnungsfaktoren der Nutzungsgebühr gerecht angewendet wurden. Die Wohnungen sind nicht gleich geschnitten, ihre Lage, die Nachbarschaft, das Wohnumfeld können sich unterscheiden. Bei Hostsharing fallen solche Konfliktlinien weg, da die Leistungen technisch homogen sind. Ein GB Arbeitsspeicher ist ein GB Arbeitsspeicher.

Trotzdem sind natürlich Konflikte denkbar, die geschlichtet werden müssen. Generell ist für die Lösung von Konflikten zwischen einem Mitglied und der Genossenschaft der Aufsichtsrat und in besonders wichtigen oder kontroversen Fällen die Generalversammlung zuständig. Darüber hinaus können Mediationsausschüsse gebildet werden. Genossenschaften sind sehr frei, ihr Innenverhältnis selbstverwaltet zu regeln.

Im Außenverhältnis greifen die üblichen Konfliktlösungsmechanismen durch nationale und internationale Gesetze sowie durch die Rechtssprechung.

Konfliktlösungsmechanismen setzen Institutionen voraus. Bei freier Software können Konflikte aufgrund von Verstößen gegen Lizenzbedingungen über den Klageweg entschieden werden. Zahlreiche andere Konflikte können mangels entsprechender Institutionen nicht geschlichtet werden.

Im nächsten Teil beschäftigen wir uns mit der staatlichen Anerkennung.

  1. Einleitung
  2. Grenzen
  3. Kongruenz
  4. Gemeinschaftliche Entscheidungen
  5. Monitoring der Nutzer und der Ressource
  6. Abgestufte Sanktionen
  7. Konfliktlösungsmechanismen
  8. Staatliche Anerkennung
  9. Eingebettete Institutionen und polyzentrische Governance
Genossenschaftliche IT-Betreuung aus einer Hand
Beratung

Kompetente Beratung bei Auswahl und Anwendung von freier Software

Umsetzung

Tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Pläne.

Betrieb

Dienstleistungen für einen reibungslosen IT-Betrieb

Unsere Werte
Digitale Souveränität

Wir schaffen genossenschaftliches Eigentum an digitaler Infrastruktur und gestalten die Digitalisierung in freier Selbstbestimmung.

Digitale Nachhaltigkeit

Für uns hat Nachhaltigkeit drei Dimensionen: eine ökologische, eine technische und eine soziale.

Digitale Exzellenz

Leistungen mit technischem und genossenschaftlichem Mehrwert.