Maskottchen zeigt Muskeln

Genderneutral: Hostsharing wird eingetragene Genießendenschaft

Hamburg, 1.4.2021: In den letzten Jahren konnte die Hostsharing eG viele neue Mitglieder (m/w/d) gewinnen. Die Gemeinschaft der Hostsharer ist schon lange keine reine Männerveranstaltung mehr. Deshalb hat die Genossenschaft beschlossen, sich zukünftig genderneutral als ›eingetragene Genießendenschaft‹ zu bezeichnen, abgekürzt eG.

Mit ihrem Anliegen stieß die Hostsharing eG beim zuständigen Genossenschaftsregister in Hamburg, wo sie unter der Registernummer GnR 1007 eingetragen ist, nicht sofort auf Verständnis. Lange und zähe Verhandlungen waren nötig, bis das Genossenschaftsregister den Änderungsantrag des Hostsharing-Vorstands endlich bewilligte und der Genossenschaft gestattete, sich ab dem 1.4.2021 als eingetragene Genießendenschaft zu bezeichnen. »Wir konnten die Verantwortlichen mit unseren Argumenten letztlich überzeugen«, sagt Vorstandsmitglied Dr. Martin Weigele, der die Verhandlungen mit dem Genossenschaftsregister über Monate mit nie nachlassender Energie geführt hat.

Dem offiziellen Antrag waren leidenschaftliche Diskussionen innerhalb der Genießendenschaft vorausgegangen. Eine Zeit lang favorisierte die Generalversammlung Begriffe mit Gendersymbolen wie Genoss:innenschaft, neutrale Kunstworte wie Genoschaft oder Anglizismen wie Cooperative, PlatformCoop oder Co-opschaft. Doch keiner der Vorschläge konnte sich durchsetzen. »Der Begriff ›Genosse‹ hat eine jahrhundertealte patriachale Tradition«, erläutert Dr. Weigele, aber der Begriff weist auch den Weg zu einer genderneutralen Lösung. Ein Blick in ein etymologisches Lexikon brachte schließlich die Lösung. Im Althochdeutschen des 8. Jahrhunderts galt als ginōz jemand, der mit anderen etwas gemeinschaftlich hat und ihnen ebenbürtig an Wesen und Stand ist. Die dem Wort ginōz zugrundeliegende germanische Wurzel nauta bezeichnet das ›Nutztier‹ und ist verwandt mit genießen und nutzen. Damit hatten wir die Lösung gefunden! Die gemeinsame Nutznießung einer Sache ist das kennzeichnende Merkmal einer Genossenschaft. Da aber schon lange nicht nur Männer in den Genuss der gemeinsamen Nutznießung unserer technischen Infrastruktur kommen, werden wir uns genderneutral in Zukunft als eingetragene Genießendenschaft bezeichnen.«

Die Genossinnen und Genossen der Genießendenschaft genießen neben dem einzigartigen Service der Hostsharing eG viele weitere Vorteile. Im Rahmen ihres gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs (vgl. §1 GenG) profitieren sie ebenbürtig (vgl. Etymologisches Wörterbuch des Deutschen S. 425 ) von einer performanten und hochverfügbaren Plattform. Außerdem sind sie durch gemeinsame Ziele miteinander verbunden.

»Wir wollen mit der Umbenennung nicht nur ein Zeichen für mehr Diversität setzen«, ergänzt Dr. Weigele. »Als Genießendenschaft möchten wir den Menschen zeigen, dass Cloud und Genuss sich nicht gegenseitig ausschließen müssen.

Die Hostsharing eG, die bereits mit ihrer virtuellen Generalversammlung Rechtsgeschichte schrieb, wird als erste eingetragene Genießendenschaft für frischen Wind im deutschen Genossenschaftswesen sorgen. Einziger Wermutstropfen ist die Tatsache, dass das Hamburger Genossenschaftsregister seine Zustimmung zur Umbenennung an eine Bedingung knüpfte. Die Hostsharing eG darf die Bezeichnung eingetragene Genießendenschaft vorerst nur in der abgekürzten Form eG benutzen. Das habe aber, wie Dr. Weigele betont, auch Vorteile: »Wir müssen beispielsweise kein neues Briefpapier drucken.«

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