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Betriebsordnung Hostsharing e.G.

Version 2.0, gültig ab 01.12.2004

§ 1 Zweck, Anwendungsbereich, Definitionen

(1) Die gemeinsame Nutzung eines Serversystems macht ein Mindestmaß an Koordination notwendig und fordert die Berück­sichtigung der gemeinsamen Belange durch alle Nutzer ein.

(2) Änderungen werden nach Bekanntmachung über unsere Ankündigungs-Mailingliste mit einer Frist von 4 Wochen gültig.

(3) Diese Betriebsordnung und die zugehörigen Ausführungsbe­stimmungen regeln die Nutzung der Hostsharing-Server unabhän­gig von der Rechtsbeziehung in der der jeweilige Nutzer zur Hostsharing e.G. steht (virtuelle Hausordnung).

(4) Als Nutzer im Sinne dieser Betriebsordnung gilt jeder, der nach einem Login Serverdienste in Anspruch nimmt. Dies gilt auch für automatisierte Zugriffe.

(5) Weitergehende vertragliche Verpflichtungen einzelner Nutzer gegenüber der Hostsharing e.G. bleiben unberührt. Bestehende ver­tragliche und gesetzliche Verpflichtungen und Rechte von Nutzer können durch diese Betriebsordnung und der hierauf beruhenden Ausführungsbestimmungen konkretisiert werden.

(6) Hostmaster i. S. dieser Betriebsordnung sind alle Personen, die von der Hostsharing e.G. als solche mit der technischen Betreuung der Serversysteme betraut werden. Die in dieser Betriebsordnung vorgesehenen Rechte der Hostmaster sind abgeleitete Rechte der Hostsharing e.G. und unterliegen der Ausgestaltung und Weisungs­bindung im Ein­zelfall.

§ 2 Grundsätze der Servernutzung

(1) Nutzer sind verpflichtet, dem jeweils gebuchten Leistungs­umfang angemessen, gemeinsam genutzte Ressourcen, insbesonde­re CPU-Zeit und Hauptspeicher, sparsam zu verwenden.

(2) Wenn für einen bestimmten Verwendungszweck von der Hostsharing e.G. eine Anwendung zur gemeinsamen Nutzung vorgehalten wird, kann dem Nutzer der Betrieb von Alterna­tivanwendungen untersagt werden.

(3) Der Betrieb von Programmen, die permanent und unabhängig von einem Login des Nutzers gemeinsam genutzte Ressourcen be­legen muss den Hostmastern angezeigt werden, wenn es sich nicht um vertraglich ausdrücklich und im einzelnen festgelegte Leis­tungen handelt.

(4) Unzulässig ist der Betrieb von Serverdiensten, die von der Hostsharing e.G. als entgeltpflichtige Zusatzoption angeboten werden, wenn ein entsprechender Vertrag nicht abgeschlossen wurde.

(5) Bei allen Aktivitäten dürfen Nutzer die Sicherheit und den stö­rungsfreien Betrieb der Server nicht gefährden. Bei nicht vor­hersehbaren Problemen werden die Genossen versuchen, sich gegenseitig zu helfen, um die von ihm gewünschte Funktionalität möglichst weitgehend so zu realisieren, dass Störungen vermieden werden.

§ 3 Ausführungsbestimmungen zur Betriebsord­nung

(1) Die Hostmaster können jederzeit verbindliche technische Aus­führungsbestimmungen zur Servernutzung treffen, um die Einhaltung dieser Betriebsordnung und einen sicheren und stö­rungsfreien Betrieb der Server zu gewährleisten.

(2) Ausführungsbestimmungen können sowohl einen Einzelfall regeln als auch allgemeine Vorgaben für gleichartige technische Sachverhalte treffen. In jeder Ausführungsbestimmung ist anzugeben, für welchen Personenkreis (Adressat bzw. Adressaten) und für welche technischen Sachverhalte die enthaltenen Bestim­mungen verbindlich sind.

(3) Ausführungsbestimmungen, die an einen bestimmten Adressa­ten gerichtet sind, sind an das verantwortliche Mitglied bzw. den Vertragspartner der Hostsharing e.G. zu richten.

(4) Auf Ausführungsbestimmungen, die nicht lediglich Einzelfall­regelungen treffen, muss in geeigneter Weise hingewiesen werden. Solche Ausführungsbestimmungen werden zum Zugriff für alle Nutzer in einer Form vorgehalten, die den Datenschutz gewährleis­tet und Geschäftsgeheimnisse Dritter wahrt .

(5) Durch Ausführungsbestimmungen kann insbesondere auch die Nutzung von bestimmten Programmen oder Programmteilen unter­sagt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.

(6) Kommt ein Nutzer einer Ausführungsbestimmung nicht nach, so treffen die Hostmaster die notwendigen Maßnahmen, um den ordnungsgemäßen Serverbetrieb herzustellen.

(7) Falls die Wahrung des störungsfreien und sicheren Serverbe­triebs Maßnahmen notwendig erscheinen lässt, die keinen Auf­schub dulden, so können Hostmaster Handlungen i. S. d. Absatz 6 vornehmen, ohne vorher eine Ausführungsbestimmung an den Nutzer zu richten.

§ 4 Traffic

Die Nutzer sind verpflichtet, soweit technisch möglich, die von Hostsharing zur Verfügung gestellten Dienste so zu nutzen, dass der entstehende Datentransfer ihnen zugeordnet werden kann (z.B. durch Verwendung der ihnen zugewiesenen IP-Nummer).

§ 5 Technische Standards

Jeder Nutzer ist beim Betrieb von Diensten, die von Dritten der Hostsharing e.G. als Serverbetreiber oder Inhaber einer IP-Nummer zugerechnet werden, verpflichtet, die einschlägigen technischen Standards zu beachten. Dies betrifft insbesondere die von der IETF (Internet Engineering Task Force) verabschiedeten RFCs (Request for Comments).

§ 6 User-Accounts

Jeder Nutzer ist verpflichtet, die persönlichen Passwörter zu ihm bekannten Zugangskennungen sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat jeder Nutzer automatisch zugeteilte Passwörter unmittelbar bei der ersten Nutzung des Dienstes und später auf Anforderung der Hostmaster abzuändern.

§ 7 Jugendschutz

(1) Inhalte, die auf Grund gesetzlicher Vorgaben oder einer ver­traglichen Vereinbarung mit der Hostsharing e.G. nur unter Si­cherung durch ein Zugangsberechtigungssystem zum Abruf für Dritte bereit gehalten werden dürfen, sind auf dem Server so abzu­legen, dass anderen Nutzern kein Zugriff möglich ist. Diese Inhalte sind nur in dafür vorgesehene Pakettypen erlaubt.

(2) Werden Daten entgegen Absatz 1 nicht entsprechend gesichert, so dürfen die Hostmaster Maßnahmen treffen, um unautorisierte Zugriffe zu unterbinden. Dies umfasst ausdrücklich auch die Möglichkeit, den Zugriff auf diese Daten vollständig zu sperren.

 

Hostsharing e.G. Hamburg, Oktober 2004

Die Betriebsordnung zum download als pdf: Betriebsordnung

Geändert am: 20.01.2006, 12:36 Uhr
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