Entwickler- und Autorenvereinbarung
Version 1.0, August 2002
§ 1 Zweck
(1) Die folgende Vereinbarung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der an einem Open-Source-Projekt der Hostsharing eG (Projekt) beteiligten Personen (Autoren).
(2) Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Gepflogenheiten bei der Entwicklung von Open-Source-Software an die Gegebenheiten der Hostsharing eG anzupassen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
§ 2 Projekte
(1) Open-Source-Projekte der Hostsharing eG sind alle von der Hostsharing eG geführten Projekte und Arbeiten zur Entwicklung von Softwarelösungen, Dokumentationen und Gestaltungen textualer, grafischer oder künstlerischer Art, die zur Veröffentlichung unter einer oder mehreren Open-Source-Lizenzen
bestimmt sind.
(2) Ein Open-Source-Projekt gilt dann als von der Hostsharing eG geführt, wenn die Autoren und die Hostsharing eG übereinkommen, daß; es sich um ein solches Projekt handeln soll. Dies wird vermutet, wenn die Hostsharing eG projektbezogen Ressourcen zur Verfügung stellt und diese zur Projektabwicklung genutzt werden.
(3) Die Abwicklung des Projekts, obliegt den am Projekt beteiligten Autoren. Die Hostsharing eG kann Vorgaben inhaltlicher und formeller Art zur Abwicklung des Projekts machen. Dies umfaßt auch das Recht, die Lizenz iSd. Absatz 1 festzulegen. Eine einseitig durch die Hostsharing eG festgelegte Lizenz muß den Anforderungen der Open Source Initiative [1] genügen.
(4) Ist nicht sicher feststellbar, welche Open-Source-Lizenz für ein Projekt zwischen den Autoren vereinbart wurde, so gilt im Zweifelsfalle die GNU General Public Licence [2] in der zu Projektbeginn gültigen Fassung als vereinbart.
§3 Beiträge
(1) Als Beitrag zu einem Projekt gilt jede Mitwirkung an einem Projekt, die Urheberrechte am Ergebnis des Projekts oder an einzelnen Teilen desselben begründet oder betrifft.
(2) Beiträge sind insbesondere die Bereitstellung oder Bearbeitung von Programmcode in Quelltextform oder Binärformat, inklusive etwaiger Dokumentation, Eingabedaten für Programme, sowie Test- und Beispieldaten, Anleitungen, Dokumentationen oder andere Textbeiträge unabhängig vom verwendeten Datenformat, Beiträgen jedweder Art, die zur Veröffentlichung im Internet bestimmt sind, wie bspw. HTML-Seiten oder grafische Darstellungen.
(3) Beiträge zum Projekt werden unentgeltlich geleistet. Den Autoren steht kein Aufwendungsersatz zu.
(4) Ein Beitrag kann auch in der Kommentierung oder Korrektur anderer Beiträge bestehen, unabhängig davon, ob dies in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form erfolgt.
(5) Grundsätzlich sind sämtliche Beiträge in einer Weise zu kennzeichnen, die eine Identifizierung des Autors gestattet, soweit dies nicht durch den Einsatz technischer Mittel, wie z.B. Sourcecode-Verwaltungsprogramme oder die Erstellung von Differenzdateien, ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.
(6) Werden mit einem Beitrag originäre Nutzungsrechte des Autors übertragen, so ist dies durch einen entsprechenden Hinweis auf die Urheberschaft und die vom Autor gewählten Lizenzbedingungen offenkundig
zu machen.
(7) Mit dem Einbringen von Beiträgen in ein Projekt versichert der Autor, daß er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass Rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Urheber- oder Kennzeichenrechte.
(8) Für den Fall, daß ein Autor entgegen seiner Zusicherung nicht über die nach Absatz 7 erforderlichen Rechte verfügt, stellt er die übrigen Autoren und die Hostsharing eG von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich hieraus ergeben.
(9) Handelt es sich bei dem Beitrag um das Werk eines Dritten oder die Bearbeitung eines solchen Werks, so verpflichtet sich der einbringende Autor die Fremdurheberschaft, die Bezugsquelle und etwaige Lizenzbedingungen offenzulegen.
§4 Selbstständige Werke als Beiträge
(1) Soweit ein Beitrag zu dem Projekt selbständig urheberrechtsfähig ist (selbständige Werke, Bsp.: eigenständig nutzbare Programmteile, Bibliotheksroutinen) gewährt der Autor unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht an seinem Werk, welches den Anforderungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz, unter der das Projekt geführt wird, genügt.
(2) Das nach Absatz 1 eingeräumte Nutzungsrecht wird sowohl für eine spätere Veröffentlichung als auch für die Bearbeitung während der Projektabwicklung gewährt.
(3) Versieht der Autor seinen Beitrag iSd. Absatz 1 nicht mit anderweitigen Lizenzbedingungen, so ist im Zweifel davon auszugehen, daß ein unentgeltliches Nutzungsrecht im Rahmen der zum Zeitpunkt der Überlassung des Beitrags gültigen Fassung der GNU General Public Licence [2] eingeräumt wurde.
(4) Eine anderweitige Verwertung selbständiger Werke durch den Autor wird durch diese Vereinbarung ausdrücklich nicht berührt.
(5)Überträgt der Autor ein eigenes originäres Nutzungsrecht an einem Werk, so sichert er gleichzeitig zu, selbst über sämtliche hierzu erforderlichen Rechte zu verfügen und stellt gleichzeitig die übrigen Autoren und die Hostsharing eG von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, daß der Autor nicht über hinreichende Rechte zur Übertragung des Nutzungsrechts verfügt.
§5 Miturheberschaft
(1) Sind mehrere Autoren als Urheber eines aus dem Projekt resultierenden Werks anzusehen, so willigen sie in die unentgeltliche Einräumung jener nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte gegenüber Dritten ein, die erforderlich sind, um die Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung des resultierenden Werks und seiner späteren Bearbeitungen unter den Bedingungen der gewählten Open-Source-Lizenz zu ermöglichen.
§6 Durchsetzung der Lizenz gegenüber Dritten
(1) Die Autoren vereinbaren untereinander und mit der Hostsharing eG, allen notwendigen rechtlichen oder tatsächlichen Schritten zuzustimmen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Lizenzbedingungen eines aus dem Projekt hervorgegangenen Werks gegenüber Dritten durchzusetzen.
(2) Die Zustimmung nach Absatz 1 umfaßt gegebenenfalls auch die Pflicht, Rechte an den eigenen Beiträgen an andere Autoren oder die Hostsharing eG abzutreten, soweit dies zur Durchsetzung der Lizenzbedingungen gegenüber Dritten erforderlich ist.
(3) Aus den Regelungen der Absätze 1 und 2 folgt keine Kostentragungspflicht der Autoren.
§ 7 Geheimhaltung, Herausgabepflicht
(1) Die Autoren verpflichten sich, personenbezogene Daten und andere erkennbar vertrauliche Informationen, die ihnen während der Projektabwicklung bekannt geworden sind, Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.
(2) Bei Beendigung des Projekts oder Ausscheiden aus dem Projekt sind vom Autor Materialien und Gegenstände, die nur zum Zweck der Projektabwicklung überlassen wurden, an den Eigentümer herauszugeben. Vervielfältigungsstücke müssen vernichtet oder gelöscht werden, soweit kein anderweitiges Besitzrecht besteht.
§ 8 Kennzeichnung der Urheberschaft
(1) Grundsätzlich willigt jeder Autor ein, daß seine Mitwirkung an dem Projekt gegenüber Dritten offengelegt wird.
(2) Ein Autor kann abweichend hiervon verlangen, daß seine Mitwirkung an einem Projekt gegenüber Dritten nicht offengelegt wird. Dem Autor wird hierzu Gelegenheit gegeben, in den zur Veröffentlichung bestimmten Teilen des Projekts Namensnennungen oder andere Hinweise, die eine Identifizierung seiner Person durch Ausstehende gestatten würden, durch Pseudonyme zu ersetzen.
§9 Gegenseitiger Haftungsausschluss
(1) Die Autoren und die Hostsharing eG stellen sich untereinander von der Haftung für fehlerhafte Beiträge frei, soweit etwaige Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen.
(2) Absatz 1 betrifft nicht die Haftung gegenüber Dritten und umfaßt insbesondere nicht die Gewähr dafür, daß ein Beitrag frei von Rechten Dritter ist, die einer Verwendung im Rahmen des jeweiligen Projekts entgegenstehen.
§ 10 Anwendungsbereich
(1) Diese Vereinbarung gilt für alle Projekte zu denen der unterzeichnende Autor Beiträge leistet.
(2)Wünscht ein Autor im Einzelfall von Regelungen dieser Vereinbarung abzuweichen, so bedarf er hierzu der schriflich oder elektronisch erklärten Zustimmung der anderen am Projekt beteiligten Autoren sowie der Hostsharing eG.
(3) Für einzelne Projekte können abweichende oder ergänzende Regelungen zwischen den beteiligten Autoren getroffen werden, soweit die Hostsharing eG in eine solche Abweichung einwilligt.
(4) Diese Vereinbarung kann mit Wirkung für die Zukunft durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber der Hostsharing eG ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Hamburg, August 2002
Die Autorenvereinbarung zum download als pdf: Autorenvereinbarung

