Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hostsharing eG
Version 1.0, gültig ab 01.12.2004
§ 1 Allgemeines
(1) Die Hostsharing eG (nachfolgend: Hostsharing) erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung, den Leistungsbeschreibungen und der aktuellen Tarife (Preislisten).
(2) Speziellere Regelungen zu einzelnen Vertragsgegenständen, die sich in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Produkte finden und als solche ausgewiesen sind, ergänzen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertrag
(1) Der Vertragsgegenstand bestimmt sich anhand der Leistungsbeschreibungen der vom Kunden bestellten Einzelleistungen.
(2) Der Vertrag über die Nutzung von Leistungen kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch Hostsharing zustande. Bei nachfolgenden Bestellungen kann Hostsharing auf die Bestätigung der Bestellung verzichten und der Vertrag kommt mit deren Annahme zustande.
(3) Die Bestellung von Leistungen kann auf automatisiertem elektronischem Wege erfolgen, insbesondere durch die Bedienung von Web-Interfaces oder die anderweitige Ingangsetzung oder Steuerung von Programmabläufen auf dem Server.
(4) Dienste, die ohne Gegenleistung bereitgestellt werden, können von Hostsharing jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
(5) Hostsharing ist mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Anpassung der Leistungsbeschreibungen berechtigt. Der Kunde hat das Recht, einer Änderung durch außerordentliche Kündigung binnen einem Monat zu widersprechen, falls die Änderung dem Kunden nicht nur Vorteile verschafft. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht, so werden diese Vertragsbestandteil. Ein Kündigungsrecht besteht nicht für Bestellungen, die innerhalb der Ankündigungsfrist getätigt wurden.
(6) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Tarife können auf elektronischem Weg bekannt gegeben werden.
§ 3 Entgelte
(1) Die Entgelte für die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem bei Bestellung gültigen Tarif.
(2) Hostsharing behält sich eine Anpassung der Tarife vor. Änderungen werden mit einer Frist von zwei Monaten ab der offiziellen Ankündigung wirksam. Innerhalb dieser Frist haben Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht, falls sich die Tarifänderung zumindest bei einem von ihnen zu entrichtenden Einzelentgelt negativ auswirkt.
(3) Kunden können, soweit technisch möglich, in einen anderen Tarif derselben Produktgruppe wechseln. Im Falle des Wechsels wird das Einrichtungsentgelt für das neue Produkt fällig. Erfolgt der Wechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraums, so ist für diesen das höhere Entgelt zu entrichten.
(4) Regelmäßig erfolgt die Zahlung der Entgelte im Lastschriftverfahren. Für jede andere Zahlungsart kann Hostsharing Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
(5) Zur Aufrechnung gegenüber Entgeltforderungen von Hostsharing berechtigen den Kunden nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.
(6) Grundsätzlich werden nur elektronische Rechnungen ausgestellt. Monats- oder Einzelrechnungen in Papierform können gegen Entgelt angefordert werden.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die von Hostsharing bereitgestellten Dienstleistungen nur im Rahmen der Gesetze und in einer Weise zu nutzen, welche nicht die Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde stellt Hostsharing von Ansprüchen Dritter und Kosten frei, die dadurch entstehen, dass die Nutzung der von Hostsharing angebotenen Dienstleistungen durch den Kunden gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstößt. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Patent- oder Markenrechten. Er verpflichtet sich, Hostsharing bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche im Rahmen des Zumutbaren mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen.
(3) Versendet der Kunde rechtswidrigerweise vom Empfänger unerwünschte werbliche E-Mails (?Spam?) unter Angabe einer bei Hostsharing verwalteten Domain oder unter Nutzung von Dienstleistungen von Hostsharing, so berechtigt dies Hostsharing, die Leistungserbringung für den Kunden vorübergehend oder dauerhaft und ganz oder teilweise einzustellen, ohne den Anspruch auf die Gegenleistung zu verlieren.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter und andere Zugangssicherungen zu den Servern von Hostsharing gegen unberechtigte Zugriffe zu schützen.
§ 5 Leistungserbringung durch Hostsharing
(1) Hostsharing stellt auf seinen Servern ein funktionsfähiges unixartiges Betriebssystem (Betriebssystemkern und Hilfsprogramme) zur Verfügung, das dem aktuellen technischen Standard für ausgereifte unixartige Serverbetriebssysteme entspricht. Sicherheit und Konsistenz der gesamten Systemumgebung haben dabei unbedingten Vorrang vor Aktualität oder Vielfalt der zur Nutzung vorgehaltenen Programme.
(2) Die auf dem Server installierten Programme, Programmteile oder Daten werden dem Kunden zur Nutzung unter den für die Programme geltenden Lizenzbedingungen vorgehalten. Über die technisch korrekte Installation eines funktionsfähigen Betriebssystems hinaus übernimmt Hostsharing keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder technische und kommerzielle Einsetzbarkeit einzelner Programme, Programmteile oder Daten für einen allgemein oder individuell vorgesehenen Verwendungszweck.
(3) Hostsharing ist berechtigt, einzelne Bestandteile der Systemumgebung oder vom Nutzer installierte Programme und Daten zeitweilig und ohne Vorankündigung zu sperren, falls dies erforderlich ist, um die Sicherheit oder Nutzbarkeit des Gesamtsystems zu erhalten oder wiederherzustellen.
(4) Die Einzelheiten der technischen Leistungserbringung werden durch die Betriebsordnung geregelt, welche die Modalitäten der Inanspruchnahme der Leistungen verbindlich ausgestaltet.
(5) Hostsharing garantiert nicht die Funktionsfähigkeit von Programmen oder Bibliotheken, die der Kunde selbst installiert. Ebenso wird keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit von Programmen oder Bibliotheken übernommen, die von Hostsharing oder Dritten als Alternativen zu zentral installierten Versionen zur Nutzung oder zur Installation bereit gehalten werden.
(6) Die technische Betreuung für die Leistungen von Hostsharing erfolgt auf elektronischem Wege in den bereitgestellten Foren. Sie ist für Kunden und Nutzer i. S. d. § 7 kostenfrei.
§ 6 Kündigung
(1) Soweit nicht anderweitig festgelegt, kann der Bezug von Leistungen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Die Kündigung von Leistungen kann per E-Mail erfolgen. Je nach Art der gekündigten Leistung wird Hostsharing ebenfalls zur Abwicklung der Kündigung auf E-Mail zurückgreifen. Hostsharing kann auch eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Kunden oder berechtigte Dritte verlangen.
(3) Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist Hostsharing berechtigt, den Zugang zu seinen Dienstleistungen sofort zu verwehren. Hostsharing kann hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Frist sofort sperren und löschen.
(4) Für einzelne Leistungen können in der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichende Bezugszeiträume vorgesehen sein, die durch eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung nicht berührt werden. Die Entgelte für diese noch zu erbringenden Leistungen werden im Falle einer außerordentlichen Kündigung unverzüglich fällig.
(5) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem durchschnittlichen monatlichen Entgelt des Kunden entspricht, in Verzug, kann Hostsharing das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
§ 7 Nutzung durch Dritte, Weiterverkauf (Resale)
(1) Der Kunde ist berechtigt, die bei Hostsharing eingekauften Dienstleistungen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(2) Werden Dienstleistungen von Hostsharing Dritten zur Nutzung überlassen, so sind diese vor Inanspruchnahme der Leistungen vertraglich auf die Einhaltung der relevanten Regelungen der jeweils gültigen Betriebsordnung zu verpflichten. Für Handlungen des Dritten hat der Kunde gegenüber Hostsharing genauso einzustehen, wie für eigenes Verhalten.
(3) Der Kunde hat die Entgelte zu entrichten, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Leistungen und Dienste durch befugte und unbefugte Inanspruchnahme durch seine Nutzer entstanden sind. Ebenso hat er für die Nutzung durch unbefugte Dritte einzustehen, es sei denn, er weist nach, dass er keine wesentliche Ursache für die Ermöglichung der unbefugten Nutzung gesetzt hat.
(4) Soweit Hostsharing ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, ist der Kunde verpflichtet, Auskunft über die Identität einzelner Nutzer seiner Dienste zu erteilen.
§ 8 Kommunikation
(1) Der Kunde verpflichtet sich, eine E-Mail-Adresse bereitzustellen, unter der er für rechtsverbindliche Mitteilungen von Hostsharing erreichbar ist. Nachrichten, die an diese Adresse versandt wurden, gelten nach Ablauf des auf den Versand folgenden Werktags als zugestellt, wenn keine Hinweise auf Übermittlungsfehler vorliegen.
(2) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Hostsharing an diese E-Mail-Adresse in zumutbarem Umfang E-Mails mit technischen und kommerziellen Informationen versendet, die im Zusammenhang mit den genutzten Diensten stehen. Diese E-Mails sind auf geeignete Weise gekennzeichnet. Hostsharing versendet keine reinen Werbesendungen an diese E-Mail-Adresse.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung von Hostsharing ist auf den Ersatz von grob fahrlässig und vorsätzlich verursachten Schäden beschränkt, es sei denn,
- der Schaden besteht in Verletzungen des Körper oder des Lebens oder
- der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
(2) Hostsharing hat im Rahmen der nach Absatz 1 beschränkten Haftung nicht für Folgeschäden oder für Schäden einzustehen, die durch atypische Schadensverläufe entstehen.
§ 10 Haftungssumme
Die Haftsumme je Schadensereignis und Kunde beträgt für die nach § 9 beschränkte Haftung höchstens das 12-fache des durchschnittlichen monatlichen Entgelts des Kunden, maximal jedoch ? 3.000,--.
§ 11 Sicherung
(1) Die von Hostsharing durchgeführten Maßnahmen zur Replizierung oder Archivierung von Daten im Speicherbereich des Kunden haben den Zweck, die Verfügbarkeit der Dienste auch bei einem Defekt der Servertechnik sicherzustellen, bieten aber keinen primären Schutz gegen Datenverluste. Die Sicherung der Daten und die Sicherstellung der Datenintegrität ist alleinige Aufgabe des Kunden, soweit nicht die Datensicherung (Backup) selbst ausdrücklich Bestandteil der Leistungsbeschreibung eines Produkts ist.
(2) Die Sicherung der eigenen Daten gegen unerlaubte Zugriffe durch Dritte obliegt dem Kunden.
§ 12 Verfügbarkeit
(1) Hostsharing sichert dem Kunden soweit nicht anders angegeben eine externe Verfügbarkeit der Dienste von 99,5% bezogen auf das Jahr zu.
(2) Externe Verfügbarkeit bezeichnet dabei die telekommunikative Erreichbarkeit der vom Kunden bestellten Dienste am Übergabepunkt des von Hostsharing für die Diensterbringung genutzten oder selbst betriebenen Teilnetzes. Für außerhalb dieses Teilnetzes liegende Störungen, insbesondere temporäre oder dauerhafte Routing-Störungen, übernimmt Hostsharing keine Haftung.
(3) Unterschreitet die Verfügbarkeit den Wert nach Absatz 1, so ist der Kunde berechtigt, die Entgelte für betroffene Dienste anteilig für jeden Tag zu mindern, an dem die Verfügbarkeit eines Dienstes unter 95% lag.
§ 13 Verantwortung für Inhalte
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Dienste und Inhalte, die er mittels der Dienstleistungen von Hostsharing Dritten erbringt, zum Abruf verfügbar macht oder an diese verteilt, so zu gestalten, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies umfasst insbesondere die Beachtung der Impressumspflicht nach dem Teledienstegesetz oder dem Mediendienste-Staatsvertrag.
(2) Der Kunde ist gegenüber Hostsharing für alle mittels Hostsharing-Dienstleistungen verfügbar gemachten Inhalte verantwortlich. Bei glaubhaft gemachten Ansprüchen Dritter ist Hostsharing berechtigt, Inhalte und Dienste auf Verlangen oder selbstständig bis zu einer endgültigen Klärung zu sperren, ohne den Anspruch auf die Gegenleistung zu verlieren. Hostsharing ist zu nicht zur eigenständigen rechtlichen oder tatsächlichen Prüfung der glaubhaft gemachten Ansprüche verpflichtet.
(3) Inhalte, die auf Grund in Deutschland geltender gesetzlicher Vorgaben oder einer vertraglichen Vereinbarung mit Hostsharing nur unter Sicherung durch ein Zugangsberechtigungssystem zum Abruf bereit gehalten werden dürfen, sind auf dem Server so abzulegen, dass anderen Nutzern kein Zugriff möglich ist. Das Hosting solcher Inhalte ist nur in dafür vorgesehenen Pakettypen und nach Abschluss einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung gestattet.
(4) Werden Daten entgegen Absatz 3 nicht entsprechend gesichert, so ist Hostsharing berechtigt, Maßnahmen zu treffen, um unautorisierte Zugriffe zu unterbinden. Dies umfasst auch die Möglichkeit, den Zugriff auf diese Daten vollständig zu sperren.
§ 14 Domains
(1) Domains werden von Hostsharing im Kundenauftrag registriert. Der Kunde ermächtigt Hostsharing, die gewünschte Domain auf seinen Namen und mit dem von ihm gemachten Angaben beim Domainpartner von Hostsharing zu registrieren. Gleichzeitig ermächtigt er Hostsharing, in seinem Namen und falls dies erforderlich ist unter seinem Namen alle Willenserklärungen abzugeben und alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Domain zu halten, zu verwalten oder im Kundenauftrag auf Dritte zu transferieren oder freizugeben. Dies umfasst das Recht, Domains im Namen des Kunden auf einen anderen Domainpartner zu übertragen.
(2) Hostsharing hat auf die Vergabe von Domains keinen Einfluss und gewährleistet nicht, dass eine bestellte Domain tatsächlich registriert oder übernommen werden kann.
(3) Hostsharing betreut sämtliche Domains nach den jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen und des zuständigen Registrars. Das tarifliche Entgelt für den Registrierungsvorgang ist auch beim Fehlschlagen der Registrierung zu entrichten.
(4) Der Kunde versichert, dass durch die Registrierung einer Domain keine Rechte Dritter verletzt werden.
(5) Bei Vertragsende verpflichtet sich der Kunde, alle Domains vom Server zu entfernen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um je einen weiteren Monat.
(6) Im Falle der Kündigung seitens Hostsharing ist diese berechtigt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domains in die Verwaltung des zuständigen Registrars zu übergeben oder zum Ablauf des bezahlten Zeitraumes löschen zu lassen, falls der Kunde nicht selbst für den Umzug der Domains sorgt.
§ 15 Datenverarbeitung
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von Hostsharing mittels EDV-Anlagen verarbeitet werden, soweit dies zur effizienten Betreuung des Vertragsverhältnisses und insbesondere zur Abrechnungszwecken erforderlich ist.
(2) Der Kunde gestattet Hostsharing, seine personenbezogenen Daten in dem Umfang an Dritte zu übermitteln, wie dies zur Begründung oder Ausgestaltung von Vertragsverhältnissen erforderlich ist, die der individuellen Leistungserbringung für den Kunden dienen. Er versichert, darüber hinaus, dass ihm für personenbezogene Daten Dritter, die er Hostsharing zu denselben Zwecken übermittelt, eine entsprechende Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
(3) Zu statistischen Zwecken und zu Abrechnungszwecken werden in den Paketen des Kunden sog. Log-Files gespeichert, die relevante Verkehrsdaten enthalten. Eine Auswertung der Verkehrsdaten seitens Hostsharing erfolgt nur zu Zwecken der Abrechnung, des Lastausgleichs zwischen Serversystemen, des Aufspürens von Angriffsversuchen, im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen, zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen und um dem Nutzer zentral aufbereitete und verdichtete Log-Files bereitzustellen. Eine darüber hinaus gehende Speicherung und Nutzung von Verkehrsdaten seitens Hostsharing findet nicht statt.
(4) Hostsharing speichert in einem für unixartige Systeme üblichen Rahmen, Daten über die Systemnutzung, soweit diese zur Administration, insbesondere zur Erkennung von Angriffsversuchen, zur Optimierung der Systeme oder zur Diagnose und Prävention von Störungen notwendig sind.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, Daten, die ihm von Hostsharing im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis übermittelt werden oder solche die im Auftrag des Kunden erhoben und verarbeitet werden, nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu verwenden.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der ergänzenden Bestandteile der Leistungsbeschreibungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Version 0.1 / Hamburg, im November 2004
Die Leistungsbeschreibungen, Betriebsordnung und der Tarif für die einzelnen Leistung der Hostsharing eG liegen am Sitz der Genossenschaft zur Einsicht bereit, können auf elektronischem Wege abgerufen oder gegen Auslagenerstattung als schriftliches Dokument angefordert werden:
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hostsharing eG in ihrer jeweils aktuellen Fassung: http://www.hostsharing.net/genossenschaft/rechtliches/agb.html
Betriebsordnung: http://www.hostsharing.net/genossenschaft/rechtliches/betriebsordnung.html
Leistungsbeschreibungen und Preisliste: http://www.hostsharing.net/genossenschaft/rechtliches/leistungsbeschreib.html Allgemeine Geschäftsbedingungen zum download als pdf: AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum download als pdf:AGB

