Protokolle

Protokoll der virtuellen Mitgliederversammlung 28.06.2002

1. Antrag zum Thema "Neue Betriebsordnung/AGB"

Mit Ja stimmten: 30 Mitglieder

Mit Nein stimmten: 1 Mitglied

Enthalten haben sich: 2 Mitglieder

 

2. Antrag zum Thema "Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates"

Mit Ja stimmten: 29 Mitglieder

Mit Nein stimmten: 2 Mitglieder

Enthalten haben sich: 2 Mitglieder

 

3. Antrag zum Thema "Mitgliedsbeitrag"

Mit Ja stimmten: 23 Mitglieder

Mit Nein stimmten: 6 Mitglieder

Enthalten haben sich: 4 Mitglieder

 

4. Antrag zum Thema "Aufwandsentschädigung des Vorstandes"

Mit Ja stimmten: 32 Mitglieder

Mit Nein stimmten: 0 Mitglieder

Enthalten haben sich: 1 Mitglieder

 

5. Antrag zum Thema "Vergütungsregelung"

Mit Ja stimmten: 32 Mitglieder

Mit Nein stimmten: 0 Mitglieder

Enthalten haben sich: 1 Mitglieder

 

Anträge der Abstimmung:

1. Antrag: Neue Betriebsordnung/AGB

Da wir die neue AGB/BO bis zur vMV/GV nicht fertig haben werden, beantragen wir die Möglichkeit, einen Entwurf der zukünftigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer neuen Betriebsordnung der Hostsharing eG durch einen Vorschlag des Vorstandes und folgender Diskussion der Mitglieder durch ein verkürztes Verfahren zu beschließen. Als verkürztes Verfahren wird eine Abstimmung durch eine einfache Abstimmung per mail bezeichnet.

Begründung:

Die Betriebsordnung ist durch eine virtuelle Mitgliederversammlung (vMV) von den Mitgliedern anerkannt und durch die folgende Generalversammlung(GV)bestätigt worden. Hierdurch kann eine neue Betriebsordnung nur durch eine vMV und Bestätigung durch eine Generalversammlung wieder aufgehoben werden.

Zur Zeit wird vom Vorstand und zwei Mitgliedern ein Vorschlag zu den AGB und einer neuen Betriebsordnung erarbeitet. Es ist nicht damit zu rechnen, das innerhalb der vMV entsprechende Entwürfe zur Verfügung stehen und ausreichend Zeit für die Mitglieder bleibt, diese ausgiebig zu diskutieren und Vorschläge einzubringen.

Ein erneutes Verfahren vMV und folgender Generalversammlung verzögert den Einsatz einer AGB und neuen Betriebsordnung um mindestens sechs bis acht Wochen.

 

2. Antrag: Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Die Mitglieder stimmen zu, das der Vorstand und der Aufsichtsrat auf der Generalversammlung entlastet werden kann, ohne das vorab über eine Entlastung in der vMV abgestimmt wurde.

Begründung:

Die vMV hatte nicht ausreichend Zeit zur Begutachtung des Jahresabschlusses. Der Bericht des Aufsichtsrats liegt noch nicht vor. Die Entlastung kann nur auf einer GV beschlossen werden, die normalerweise nur die Beschlüsse der vMV bestätigen darf oder sich vertagen muss. Um uns eine weitere vMV und GV zu sparen, wollen wir der GV ausnahmsweise die Entscheidung über die Entlastung ohne Empfehlung der vMV zubilligen.

 

3. Antrag: Mitgliedsbeitrag

Der Vorstand schlägt vor, für folgende Mitgliedschaften den Mitgliedsbeitrag auf 0 Euro/Monat festzusetzen:

Funktionsmitgliedschaft:

Funktionsmitglieder sind für bestimmte, von der Generalversammlung festgelegte, Aufgaben vom Vorstand benannte Mitglieder, die der Genossenschaft besondere Dienste erbringen. Dazu gehören, nicht abschließend, der Vorstand selbst, der Aufsichtsrat, Hostmaster, Webmaster, Buchhalter, Rechtsberater sowie gegenseitig verbundene unternehmen.

Das Mitglied muß sich in angemessenem Umfang der bestimmten Aufgabe widmen. Im Falle der Nichterbringung der Leistung kann die Funktionsmitgliedschaft nachträglich aberkannt werden, womit eine Nachzahlungspflicht entsteht. Eine konkrete Kritik an der Berechtigung des jeweiligen Mitglieds, den Mitgliedsbeitrag nicht zahlen zu müssen, muss zeitnah geäußert werde.

Ehrenmitgliedschaft:

Ehrenmitglieder sind von der Generalversammlung aufgrund ihrer besonderen Verdienste auf unbestimmte Zeit gewählt. Die Ehrenmitgliedschaft kann nur von der Generalversammlung aberkannt werden.

Ehrenmitgliedschaft kann insbesondere auch zur Förderung von als Förderungswürdig empfundener Projekte dienen, indem diese z.B. einem Trägerverein gewährt wird.

gekündigte Mitgliedschaft:

Diejenigen, die bereits ihren Austritt erklärt haben sind nicht mehr Beiitragspflichtig, sobald sie keine Leistungen mehr abnehmen. Nimmt ein Mitglied mit gekündigter Mitgliedschaft später wieder Leistungen ab, dann muss der Beitrag der vergangennen Monat rückwirkend nachgezahlt werden.

 

4. Antrag: Aufwandsentschädigung des Vorstandes

Als Vorstand haben wir permanent Aufwände, die kaum sinnvoll abrechenbar sind. Dazu gehören z.B. Telefonkosten, das Stellen von privaten technischem Gerät, wie z.B. Telefax, Drucker etc.. Es ist keine dauerhafte Lösung, dass wir das einfach neben bei aus der Privatkasse bezahlen. Der Vorstand schlägt eine Pauschale von monatlich 50 Euro pro Vorstandsmitglied vor.

 

5. Antrag: Vergütungsregelung

Eine Vergütungsregel soll beantragt werden:

Vorschlag zur Vergütungsregelung Version 1.2

1. Dieser Vorschlag ist eine vorläufige Regelung, die bis zur Feststellung der Jahresüberschuss 2002 gilt. Danach ist über das weitere Vorgehen erneut zu beschließen.

2. Eine Vergütungsregelung kann, wenn es die Mitglieder per Abstimmung und die finanzielle Situation erlauben, auch ohne eine erneute Generalversammlung beschlossen werden.

3. Die Funktion der vMV zur Entscheidung über die Verwendung des Überschusses ist hiervon unberührt.

4. Die Mitglieder planen, den Überschuß 2002 für Vergütungen zu verwenden.

5. Vergütung von Arbeitsleistungen

5.1 Arbeitsleistung wird in Form von Arbeitseinheiten (AE) angerechnet. Eine Arbeitseinheit wird mit 15 Min. veranschlagt.

5.2 Eine Arbeitseinheit wird mit 8 Euro netto berechnet. Hierbei handelt es sich um eine Verrechnungseinheit, deren konkreter Wert sich anteilig aus den zur Verteilung auf die Arbeitsleistung bereitgestellten Überschüssen ergibt.

5.3 Die AE werden in Konten geführt, die für alle Mitglieder einsehbar sind.

5.4 Sollte eine Arbeitseinheit nicht mit mindestens der Hälfte ihres Planwertes vergütet werden, werden 50% der AE auf das jeweils folgende Jahr übertragen. Eine AE kann auch über mehrere Jahre, je zu 50%, auf das jeweils nachfolgende Jahr übertragen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

6. Projektarbeit

6.1 Konkrete Projekte werden ausgeschrieben und an Mitglieder vergeben, die das beste Preis/Leistungsverhältnis vermuten lassen und eine entsprechende Erfahrung vorweisen können.

6.2 Werden von Mitgliedern Features gewünscht, die zur Zeit noch nicht zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, andere Mitglieder für eine Implementierung mit einem Betrag direkt zu entgelten. Vom vereinbarten Betrag sind 75% für die Arbeitsleistenden und 25% für Hostsharing eG zur Finanzierung von allg. Arbeitsleistungen zu verwenden.

6.3 Einsteiger können ebenfalls grundsätzlich an solchen Projekten teilnehmen, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Projektleitung muß in diesem Fall allerdings einem erfahrenen Mitglied überlassen werden.

6.4 Vor Beginn des Projektes wird die Vergütung in Form von AE festgelegt.

Über eine Erhöhung der AE kann bei unerwarteten Problemen nachverhandelt

werden. Größere Projekte können in einzeln abzurechnende Teilprojekte aufgegliedert werden.

6.5 AE werden nach erfolgreichem Abschluß des Projektes gutgeschrieben.

7. Funktionsarbeit

7.1 Diejenigen, die sich fest dazu verpflichten, gewisse laufende Aufgaben zu

übernehmen, erhalten dafür eine Pauschale von Arbeitseinheiten.

7.2 Das jeweilige Mitglied stellt für seine Aufgabe eine Liste nachprüfbarer Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten der Genossenschaft bereit.

7.3 Für einige Funktionen (z.B. Hostmaster) ist jedoch ein besonderes Vertrauensverhältnis Voraussetzung. Der Vorstand hat hier ein Vetorecht.

7.4 Steht das jeweilige Mitglied in drei aufeinanderfolgenden Monaten für insgesamt mehr als drei Wochen nicht zur Verfügung, kann die Vergütung gekürzt werden.

8. Grundsätzlich nicht anrechenbare Arbeit

8.1 - Arbeiten, die Mitglieder von sich aus ohne Absprache mit dem Vorstand leisten. Unter besonderen Umständen ist eine nachträgliche Anerkennung nach Rücksprache mit dem Vorstand möglich.

- Lesen der Mailinglisten und die Teilnahme an Diskussionen.

- Aufwände für eigene Weiterbildung, auch wenn diese Hostsharing zugute kommt.

- sämtliche Tätigkeiten eines Mitglieds, wenn diese kumuliert einen Umfang von weniger als insgesamt 20 Arbeitseinheiten pro Woche erfordern (Geringfuegigkeitsgrenze).

Geändert am: 22.11.2004, 22:05 Uhr
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