Protokoll der virtuellen Mitgliederversammlung 27.09.2002
1. Antrag zur Abwahl der Aufsichtsratmitglieder Friedrich Fuhr und Dr. B. Ahrends.
Mit Ja stimmten: 40 Mitglieder
Mit Nein stimmten: 0 Mitglieder
Enthaltungen: 6 Mitglieder
2. Antrag zur Neuwahl zweier Aufsichtsratsmitglieder
Kandidat Sascha Loetz:
Mit Ja stimmten: 41 Mitglieder
Mit Nein stimmten: 0 Mitglieder
Enthaltungen: 5 Mitglieder
Kandidat Michael Mende:
Mit Ja stimmten: 39 Mitglieder
Mit Nein stimmten: 0 Mitglieder
Enthaltungen: 7 Mitglieder
3. Zeitlicher Rahmen für das Nicht-Mitgliedergeschäft zu Werbezwecken
3.1 Probehosting und ausgeschiedene Mitglieder
Mit Ja stimmten: 41 Mitglieder
Mit Nein stimmten: 2 Mitglieder
Enthaltungen: 3 Mitglieder
3.2 Zeitlicher Rahmen für Sponsoring/Werbemaßnahmen
Mit Ja stimmten: 32 Mitglieder
Mit Nein stimmten: 1 Mitglieder
Enthaltungen: 13 Mitglieder
Alle Anträge sind angenommen.
Die Widerspruchsfrist beträgt eine Woche.
Im folgenden die Anträge zur vMV:
1. Abwahl der Aufsichtsratmitglieder Friedrich Fuhr und Dr. B. Ahrends.
Begründung: fehlende, effiziente Zusammenarbeit.
Hinweis: Eine Abwahl bedarf laut GenG. §36 Ab. 3 einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
2. Neuwahl zweier Aufsichtsratsmitglieder
Für die Funktion des Aufsichtsrates haben sich zwei Mitglieder zur Wahl gestellt:
Michael Mende, BJ. 1967, ledig, gelernter Maschinen- und Anlagenmonteur, Abitur ueber Zweiten Bildungsweg, abgebrochenes Studium Wirtschaftsingenieurswesen, Informatik-Fernstudent, Gewerbetreibender, HS-Genosse seit Januar diesen Jahres. Mir geht's wahrscheinlich aehnlich wie dir, Roland, bin nicht der Spezialist, sondern, ohne der Hybris zu verfallen, auf dem Weg zum homo universalis.;-)
Ich bin Verfechter des Konsens-Prinzips (im Gegensatz zum heute ueberall
idealisierten Mehrheitsprinzip), halte also i.A. auch nicht allzuviel von den diskutierten 2:1,4:2 ... Entscheidungsmoeglichkeiten des AR. Ein Gremium dieser Groessenordnung sollte in der Lage sein, mit einer Stimme zu sprechen.
Zu den Aufgaben des AR:
Sinn und Zweck der Existenz des AR ist die Kontrolle des Vorstandes und
seiner Taetigkeiten im Interesse der Genossen (derzeit dringend die Pruefung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes). Diese Aufgaben sind vorwiegend organisatorischer Art. Der AR kann und wird sich zur Erfuellung seiner Aufgaben fremder Hilfe, dies heisst nicht zwangslaeufig ausserhalb der Genossenschaft, bedienen. Dies zu gewaehrleisten, ist die Erstellung der laengst ueberfaelligen 'Geschaeftsordnung für den Aufsichtsrat' dringenst notwendig. Und genau hier wuerde ich mein Aufgabenfeld sehen.
Sacha Loetz
Zur Person: Jahrgang 1970, im Rheinland sozialisiert. Nach dem Abitur Wehrdienst und Studium der Rechtswissenschaften in Marburg, danach
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Marburg. Anschließend und auch derzeit noch Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Integrationsforschung an der Universität Bonn. Mein derzeitiger Aufgabenschwerpunkt liegt im öffentlichen Recht und umfaßt das europäische und deutsche (Tele-)Kommunikationsrecht. Dies beinhaltet hauptsächlich Fragen des Wirtschaftsverwaltungs- und Kartellrechts, greift aber auch zunehmend ins Online-Recht über.
Mit Computern, oder besser: der darauf laufenden Software, beschäftige ich mich seit 64er-Zeiten. Von MS-DOS 3 bis Windows 2000 habe ich fast ausschließlich in der Microsoft-Welt gelebt. Seitdem ich Ende 2001 Mitglied bei HS geworden bin, versuche ich, Linux zu verstehen - umgekehrt ist das leider nicht immer der Fall.
Was ich im Aufsichtsrat will? Das, was alle Juristen wollen: Bedenken tragen und Entscheidungen verhindern ;-) Nein, vielleicht mit dem einen oder anderen
Hinweis hilfreich zur Seite stehen.
3. Zeitlicher Rahmen für das Nicht-Mitgliedergeschäft zu Werbezwecken
3.1 Probehosting und ausgeschiedene Mitglieder
Interessenten können für maximal drei Monate einen Probeaccount bekommen. Nach Ablauf dieses Zeitrahmens ist eine Mitgliedschaft notwendig, ansonsten wird der Account gelöscht. Ist ein längerer Zeitraum notwendig, bedarf es der Zustsimmung des Vorstandes.
Ausgeschiedene Mitglieder können den Zugang zu ihrem Account für drei
Monate behalten, um einen technisch Einwandfreien Umzug zu gewährleisten. Ist ein längerer Zeitraum notwendig, bedarf es der Zustimmung des Vorstandes.
3.2 Zeitlicher Rahmen für Sponsoring/Werbemaßnahmen
Der Vorstand handelt entsprechende Konditionen aus und schließt mit dem Partner individuelle Verträge ab, deren Laufzeit an eine entsprechende Aktion gekoppelt ist, und somit begrenzt ist. Bei Bedarf können diese Verträge auch verlängert werden.

