Protokolle

Protokoll über das Ergebnis der Abstimmung vom 01.09.2001

Abgegebene Stimmen: 9

gültige Stimmen: 9

Abstimmung zur Änderung der Satzung im Zuge der von den Mitgliedern beschlossenen Tarifänderungen und weiteren Verbesserungen um den Mitgliederzuwachs zu erhöhen.

 

1. Abstimmung:

Wegfall des Eintrittsgeldes, Herabsetzung des Geschäftsanteils auf 64 Euro, Wegfall der Ratenzahlung, Wegfall der Nachschlußpflicht.

- Zustimmung, 8 Stimmen

- Ablehnung, 1 Stimme

- Enthaltung, 0 Stimmen

 

Notwendige Änderungen:

Eintrittsgeld:

§5 Absatz 1 neue Formulierung:

Es ist ein monatlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Über die anteilige Verwendung und die Höhe des Mitgliedbeitrages entscheidet der Vorstand.

§5 Absatz 2 neue Formulierung:

Der Geschäftsanteil beträgt 64 Euro und ist bei Eintritt an die Genossenschaft zu zahlen. Der Vorstand kann in Einzelfällen einer Ratenzahlung zustimmen.

§5 Absatz 3 neue Formulierung:

Weitere Geschäftsanteile können erworben werden. Für den Erwerb gilt §4 entsprechend.

§5 Absatz 5 neue Formulierung:

Änderung von 50% in 100% (notwendig wenn der Vorstand Ratenzahlung in einzelnen Fällen erlaubt)

$11 Absatz 3 neue Formulierung:

Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Einzahlung auf den Geschäftsanteil zu leisten und den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

§17 neue Formulierung:

Die Haftung der Genossen ist auf ihren jeweiligen Geschäftsanteil beschränkt, es besteht keine Nachschusspflicht.

 

2. Abstimmung: Ergänzende Änderungen zur Vereinfachung und Verbesserung der Geschäftsführung

- Zustimmung, 8 Stimmen

- Ablehnung, 0 Stimmen

- Enthaltung, 1 Stimmen

Notwendige Änderungen:

Änderung §5 Absatz 4: Verringerung der Regelung .."bis die gesetzliche Rücklage 50% der Summe der Geschäftsanteile erreicht..."

Begründung:

Wir nehmen den Arbeitsleistenden die Motivation, da dies jahrelang die Überschüsse in eine bestimmte Verwendung zwingt. Vorschlag unserer Wirtschaftsberatung ist die 50% zu senken. Weiter macht es Sinn den Absatz zu erweitern um eine Regelung für die Überzahlung der Rücklagen einzuführen, da dann so durch die Generalversammlung eine andere Verwendung für die überzahlten Gelder möglich wird. Weiter ist es sinnvoll die 20 %des Jahresgewinn abzüglich eines Verlustvortrages zu berechnen, so stehen wir etwas besser da, und zahlen die 20% nicht brutto in die Rücklagen.

 

§5 Abs. 4: Neue Formulierung

Bis die gesetzliche Rücklage 20% der Summe der Geschäftsanteile erreicht, sind dieser mindestens 20% des Jahresgewinns zuzuführen, abzüglich eines Verlustvortrages.

Einfügung von Absatz 5 (neu):

Überzahlte Beträge können durch die Generalversammlung anderwertig verwandt werden.

 

Jahresabschluß 4 Monate nach Beendigung des jeweiligen Geschäftsjahres,

statt bisher drei Monate.

Begründung:

Der bisherige Zeitraum von drei Monaten erweißt sich als zu knapp, um alle notwendigen Betriebswirtschaftlichen Unterlagen innerhalb dieser Zeit zu bekommen. Auch dies eine Empfehlung unserer Unternehmensberaterin aufgrund von Erfahrungen.

 

§18 Absatz 2 neue Formulierung:

Der Vorstand stellt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht für das vergangene Jahr Geschäftsjahr auf, und legt sie dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor.

 

3. Abstimmung: Änderungen, die dem Verständnis dienen und KEINE inhaltlichen Änderungen bedeuten

- Zustimmung, 9 Stimmen

- Ablehnung, 0 Stimmen

- Enthaltung, 0 Stimmen

 

Notwendige Änderungen:

§5 Absatz 3 letzter Satz, Formulierungsänderung im letzten Teilsatz Falls zum Zeitpunkt des Erwerbs weiterer Geschäftsanteile die Summe der Geschäftsanteile des betreffenden Mitgliedes 15% aller Geschäftsanteile überschreitet, ist die virtuelle Mitgliederversammlung zu befragen.

 

§13 Abs. 3: am Ende fehlt das Wort "Bericht".

 

Die vMV empfiehlt damit der ausserordentlichen Generalversammlung vom 13.09.2001, den Beschluss zu fassen, die Satzung entsprechend der Abstimmung zu ändern.

 

Uwe Müller - Vorstandsmitglied -

Geändert am: 22.11.2004, 22:05 Uhr
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