Protokoll der virtuellen Mitgliederversammlung vom 16.06.2003
Die vMV wurde am 12.5.03 durch eine e-mail an Members-announce einberufen. Der Abstimmungszeitraum lief vom 9.6.03 - 16.6.03.
An der vMV haben sich 50 von 122 Mitgliedern beteiligt. Die Abstimmungen der vMV wurden sinngemäß wie Abstimmungen der GV durchgeführt. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Für die in der Satzung vorgeschriebenen qualifizierten Mehrheiten werden nur Ja- und Nein-Stimmen gewertet. Die Beschlüsse der vMV werden erst durch die Zustimmung durch die GV gültig. Einsprüche sind bis einschließlich dem 23.6.03 über members@ möglich.
Antrag |
Ja |
Nein |
Enthaltung
|
|
Ein-01: Enlastung Aufsichtsrat |
20 |
16 |
14
|
angenommen |
Ein-02: Entlastung Vorstand |
22 |
16 |
12
|
angenommen |
BLI-01a: Wiederwahl Vorstand (Michael) |
48 |
|
2
|
angenommen |
BLI-01b:Wiederwahl Vorstand (Uwe) |
48 |
|
2
|
angenommen |
JRS-05: Vorstandserweiterung |
47 |
|
3
|
angenommen |
JRS-06: Wahl Peter Niederlag
|
42 |
1 |
7
|
angenommen |
MIH-01: FSF-Supporter |
38 |
4 |
8
|
angenommen |
MIH-02: Kreditlinie |
42 |
2 |
6
|
angenommen |
MIH-03: große Mitgliedschaft |
25 |
9 |
16
|
angenommen |
MIH-04: Angestellte |
36 |
4 |
10
|
angenommen |
JRS-01: Änderung GO/ vMV |
21 |
8 |
21
|
angenommen |
JRS-02: Änderung GO/GV
|
21 |
8 |
21
|
abgelehnt |
JRS-03: Kausaler Doppelantrag |
29 |
5 |
16
|
angenommen |
JRS-04: Bezahlung Dienstleister |
32 |
9 |
9
|
angenommen |
JRS-04-1: Ergänzungsantrag
|
41 |
2 |
7
|
angenommen |
JRS-07: Änderung BO |
12 |
32 |
6
|
abgelehnt |
Anträge zur Abstimmung
Ein-01: Entlastung des Aufsichtsrates
Einladung zur vMV
Ein-02: Entlastung des Vorstandes
Einladung zur vMV
BLI-01: Ich schlage vor, die jetzigen Vorstaende wiederzuwaehlen.
JRS-05: Ich beantrage, die Generalversammlung zu beauftragen, den Vorstand um ein drittes Mitglied zu erweitern, soweit sich eingeeigneter Kandidat findet.
JRS-06: Ich beantrage, den Vorstand auf drei Personen zu vergrößern und Peter Niederlag als drittes Mitglied in den Vorstand zu wählen.
MIH-01: Ich beantrage, der Free-Software-Foundation Europe, jährlich eine Spende von 120 Euro zukommen zu lassen und damit offizieller FSF-Supporter zu werden.
MIH-02: Ich beantrage, dass die Generalversammlung dem Vorstand bestätigt, dass die Inanspruchnahme von Krediten zur Führung der laufenden Geschäfte der Genossenschaft gem. §27 Abs. 1 GenG dem Vorstand obliegt, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung durch die Generalversammlung
bedürfte. Darüber hinaus ist die Generalversammlung der Auffassung, dass der Vorstand sich um die Schaffung eines Dispositionskredits zur Vereinfachung der laufenden Geschäfte bemühen sollte.Empfohlen ist, dass der insgesamt in Anspruch genommene Kredit im Moment der Inanspruchnahme eines neuen Kredites den jeweilsvorhergehenden Monatsumsatz nicht überschreitet.
MIH-03: Ich beantrage, eine große aktive Mitgliedschaft einzuführen. Diese ist eine Erweiterung der schon vorhandenen (kleinen) aktiven Mitgliedschaft, bei welcher der Mitgliedsbeitrag erlassen wird. Die große aktive
Mitgliedschaft wird für Mitglieder mit tragenden Rollen vergeben, und ist an die Rolle und den Umfang ihrer Ausübung gebunden. Dazu gehören anfangs der Vorstand, sowie Host- und Webmaster sowie die Buchhaltung. Weitere Rollen, für welche die große aktiveMitgliedschaft in Frage kommt, werden vom Vorstand festgelegt undveröffentlicht. Die vMV hat ein Veto-Recht,
im Zweifelsfall entscheidet dieGeneralversammlung. Die jeweiligen Inhaber der großen aktiven Mitgliedschaft (wie auch der kleinen aktiven Mitgliedschaft) werden Genossenschafts-Intern veröffentlicht. Details in der Ausführung werden vom Vorstand festgelegt.
Mitglieder, welche die große Aktive Mitgliedschaft haben, erhalten zusätzlich zum Erlass des Mitgliedsbeitrags, die Einkaufspreise bzw. kalkulatiorischen Einkaufspreise für Domains, Traffic und Speicherplatz und brauchen keine Einrichtungsentgelte zu bezahlen.
Die Abstimmung erfolgt nur über die bloße Möglichkeit, die juristische und steuerliche Machbarkeitist noch zu prüfen.
MIH-04: Ich beantrage, dem Vorstand ausdrücklich zu genehmigen, mit wichtigen aktiven Mitglieder einen Angestelltenvertrag abschließen zu können, wenn dies für den Erhalt des Betriebs sinnvoll ist. Dies betrifft insbesondere aktive Mitglieder, die kein Gewerbe angemeldet haben und daher AE nicht ausgezahlt bekommen können. Als Anstellung kommt i.d.R. zunächst nur eine geringfügige Beschäftigung in Frage, ggf. auch nur zeitweise oder mit sehr kleinen Stundenzahlen.
JRS-01: Ich beantrage, für die bisherige Geschäftsordnung der virtuellen Mitgliederversammlung in der Fassung vom 1. Februar 2001 durch die
folgende Geschäftsordnung zu ersetzen:
§ 1 Einberufung
(1) Eine virtuelle Mitgliederversammlung kann jederzeit von jedem Mitglied der Genossenschaft einberufen werden.
(2) Die Einberufung erfolgt durch das Senden einer entsprechenden E-Mail an alle Mitglieder. Die Genossenschaft stellt zu diesem Zweck einen entsprechenden Mailverteiler bereit. Aus dem Betreff der E-Mail soll hervorgehen, dass es sich um die Einberufung einer vMV handelt.
(3) Die Einberufung soll begründen, warum die vMV einberufen wird.
§2 Ablauf
(1) Die vMV besteht aus einer Diskussionsphase und einer anschließenden Abstimmungsphase.
(2) Die Diskussionsphase beginnt mit der Einberufung.
§3 Anträge
(1) Jedes Mitglied kann bis drei Tage vor Beginn der Abstimmungsphase Anträge stellen und bereits gestellt eigene Anträge abändern oder zurückziehen.
(2) Änderungsanträge (Anträge, die bei Annahme den Inhalt eines anderen Antrag verändern) sind nicht zulässig.
(3) Geschäftsordnungsanträge sind nicht zugelassen.
§4 Diskussion
(1) Jedes Mitglied hat Diskussionsrecht. Anzahl und Umfang der Diskussionsbeiträge sind nicht beschänkt.
(2) Die Genossenschaft stellt zur Durchführung der Diskussion geeignete Mittel der elektronischen Kommunikation zur Verfügung.
§5 Abstimmung
(1) Der Zeitpunkt, zu dem die Abstimmungsphase beginnt, wird durch den Vorstand oder durch das Mitglied, das die vMV einberufen hat, festgelegt und allen Mitgliedern per E-Mail angekündigt. Zwischen der Ankündigung und dem Beginn der Abstimmungsphase müssen mindestens drei Wochen liegen. Die Ankündigung kann zusammen mit der Einberufung erfolgen.
(2) Die Abstimmungsphase hat eine in der Ankündigung festzulegende Dauer von vier bis sieben Tagen. Sie muss mindestens einen Samstag, einen Sonntag sowie zwei Werktage umfassen.
(3) Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(4) Die Abstimmung erfolgt offen und namentlich. Die Abgabe einer Stimme erfolgt durch das Senden einer entsprechenden E-Mail an den Vorstand oder ein vom Vorstand mit der Stimmauszählung beauftragtes Mitglied.
(5) Nach Ende der Abstimmungsphase stellt der Vorstand bzw. das von ihm mit der Stimmauszählung beauftragte Mitglied unverzüglich das Abstimmungsergebnis fest und teilt es den Mitgliedern mit. Einsprüche gegen die Richtigkeit des festgestellten Abstimmungsergebnisses können nur innerhalb einer Woche erhoben werden.
§6 Protokoll
(1) Der Vorstand bzw. das von ihm mit der Stimmauszählung beauftragte Mitglied erstellen ein Protokoll der Mitgliederversammlung, das mindestens folgende Infromationen enthält:
1. das Datum des Beginns der vMV,
2. das Datum von Beginn und Ende der Abstimmungsphase,
3. die Namen der Mitglieder, die an der Abstimmung teilgenommen haben,
4. den Wortlaut der Anträge,
5. die Abstimmungsergebnisse und
7. Äußerungen, deren Aufnahme in das Protokoll
ausdrücklich verlangt wurde.
(2) Das Protokoll wird auf der Website der Hostsharing eG veröffentlicht. Gegen das Protokoll kann innerhalb von sieben Tagen nach veröffentlichung Einspruch erhoben werden.
JRS-02: Ich beantrage, die Geschäftsordnung der Generalversammlung durch folgende zu ersetzen:
§1 Einberufung
(1) Die Einberufung der Generalversammlung (GV) erfolgt gemäß § 14 der´Satzung. Zur Einberufung berechtigt sind der Vorstand, der Aufsichtsrat oder mindestens fünf Mitglieder in Gemeinschaft.
(2) Der Generalversammlung geht eine virtuelle Mitgliederversammlung (vMV) voraus. Die GV ist so einzuberufen, dass sie nach dem Ende der Abstimmungsphase der vorausgehenden vMV beginnt. Zwischen dem Ende der Abstimmungsphase der vMV und dem Beginn der GV sollen nicht mehr als zwei Monate liegen.
(3) Das Recht des Prüfungsverbandes, selbst eine Generalversammtlung einzuberufen, bleibt unberüht.
§ 2 Durchführung
(1) Die Generalversammlung wird gemäß § 14 der Satzung durchgeführt.
(2) Der Vorstand kann die Versammlungsleitung an ein anderes Mitglied delegieren.
§ 3 Anträge
Auf der GV wird über alle Anträge beraten und abgestimmt, über die auf der vorausgehenden vMV abgestimmt wurde.
§ 4 Abstimmung
(1) Abstimmungen erfolgen nach Ermessen des Versammlungsleiters durch Handzeichen.
(2) Für die Feststellung, ob ein Antrag angenommen wurde, werden nur die abgegebenen Stimmen gezählt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt.
(3) Soweit die Satzung keine höhere Mehrheit fordert, gilt ein Antrag als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die Anzahl der Nein-Stimmen übersteigt.
(4) Niemand kann für sich oder einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn über seine Entlastung abgestimmt wird. Niemand kann für einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn über dessen Entlastung gestimmt wird.
(5) Über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist getrennt abzustimmen.
§ 5 Protokoll
(1) Der Versammlungsleiter bestimmt zu Beginn der GV einen Protokollführer.
(2) Das Protokoll muß mindestens enthalten:
1. das Datum der Generalversammlung,
2. die Namen aller anwesenden Mitglieder,
3. den Wortlaut der Anträge,
4. die Abstimmungsergebnisse und
5. Äußerungen, deren Aufnahme in das Protokoll ausdrücklich verlangt wurde.
(3) Das Protokoll wird auf der Website der Hostsharing eG veröffentlicht.
(4) Gegen das Protokoll kann innerhalb von sieben Tagen nach Veröffentlichung Einspruch erhoben werden.
JRS-03: Ich beantrage: Falls Antrag JRS-02 angenommen wurde, § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Generalversammlung um folgenden
Zusatz zu ergänzen: "Die Veröffentlichung muß in einem Format erfolgen, das vollständig öffentlich dokumentiert ist und ein Lesen des Protokolls unter Verwendung ausschließlich freier Software
ermöglicht. Das Protokoll ist vom Protkollführer und den Mitgliedern des Vorstands durch ein geeignetes Verfahren (z.B. OpenPGP) digital zu signieren."
Falls außerdem Antrag JRS-01 angenommen wurde, § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung der virtuellen Mitgliederversammlung durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut zu ersetzen: "§ 5 Abs. 3 und 4 der
Geschäftsordnung der Generalversammlung gelten entsprechend."
JRS-04: Ich beantrage, den Vorstand damit zu beauftragen, ein geeignetes Verfahren zur Auswahl, Beauftragung und Bezahlung von Dienstleistern, die für Hostsharing Software entwickeln oder ähnliche Projekte
durchführen oder die von Hostsharing mit der Durchführung von
Administrations- und ähnlichen Tätigkeiten beauftragt werden, auszuarbeiten und mit den Dienstleistern entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Das Verfahren soll so gestaltet sein, daß die Dienstleister eine vorab vereinbarte Bezahlung (zum Beispiel in Form eines Stundensatzes oder eines Pauschalpreises) erhalten, deren Höhe nicht von anderen Faktoren wie zum Beispiel dem Betriebserfolg der Genossenschaft abhängt. Die Bezahlung der Dienstleister soll zügig nach Durchführung der Tätigkeiten erfolgen. Bei der Vergabe von Projekten soll das Verfahren nach Möglichkeit eine erfolgsabhängige Bezahlung der Dienstleister vorsehen.
JRS-04-01: Ich beantrage, den Antrag JRS-04 um folgenden Zusatz zu erweitern: Das vorgeschlagene Verfahren ist ein vorläufiges Verfahren. Der Vorstand wird beauftragt, zusätzlich zu dem vorgeschlagenen Verfahren einen Vorschlag für ein längerfristiges Vergütungsmodell zu entwickeln, das auch eine Vergütung der Mitglieder in Form einer Beteiligung am zukünftigen Erfolg der Genossenschaft ermöglicht. Dieses Modell soll (soweit möglich) auch die Vergütung von Mitgliedern berücksichtigen, die nicht gewerblich tätig sind.
JRS-07: Ich beantrage, die aktuelle Betriebsordnung durch folgende
Betriebsordnung zu ersetzen:
§ 1 Hostsharing
Die Hostsharing eG wird im Folgenden als Hostsharing bezeichnet.
§ 2 Faire Nutzung
Die Nutzer haben die von Hostsharing bereitgestellten Leistungen so zu nutzen, daß andere Nutzer dadurch nicht beeinträchtigt werden.

