Protokoll der Generalversammlung anlässlich der Gründung von Hostsharing eG
Zeit: 06.12.2000, 19:05 h bis 21:14 h
Ort: Anwaltskanzlei Zimmermann, Scholz und Partner, 3.OG (Kanzlei von Dr. Bösche). Adenauerallee 21, 20097 Hamburg
Anwesende:
Herr Valerica Vatafu, Bad Oldesloe
Herr Uwe Müller, Prinzhöfte bei Bremen
Herr Friedrich Fuhr, Ludwigshafen
Herr Roland Wandschneider, Rostock
Herr Michael Hönnig, Hamburg
Herr Dr. Burchard Bösche, Hamburg (für ZDK Hamburg)
Herr Purodha Blissenbach, Karlsruhe (verspätet, 19:24h)
Vertreten:
Herr Mario Staas, Würselen, durch Valerica Vatafu,
Herr Jochen Dahl, Sydney/Australia, durch Valerica Vatafu,
Herr Stefan Kosak, Zürich/Schweiz, durch Uwe Müller,
Herr Noèl Köthe, Düren, durch Uwe Müller,}
Herr Raphael Dannecker, Eningen u.A., durch Michael Hoennig
Unvertreten:
Herr Gottfried Kibelka, St. Petersburg/Florida, mit Beitritts-Erklärung,
Herr Arvids Lemchens, Ditzingen, Beitrittserklärung auf dem Postweg,
Herr Gerold Kühne, Frankfurt/Main, Beitrittserklärung auf dem Postweg,
Herr Jens Gonschior, Lutherstadt Wittenberg, Beitrittserklärung auf dem Postweg
Herr Michael Stein, Seevetal bei Hamburg, Beitrittserklärung wird nachgereich
Herr Neuendorf, Zürich/Schweiz, Beitrittserklärung wird nachgereicht
Herr Dr. Ahrens, Schleswig, Beitrittserklärung wird nachgereicht
Versammlungsleitung: Uwe Müller
Protokollführer: Michael Hönnig
Tagesordnung der Gründungsversammlung
Die Anwesenden beschlossen einstimmig, über eine Geschäftsordnung für die virtuelle Mitgliederversammlung zu beschließen. Dazu wurde TOP 9 vor Verschiedenes eingefügt.
- Eröffnung und Begrüßung
- Wahl:
- eines Versammlungsleiters
- eines Schriftführers
- Erläuterungen zum Gründungsvorhaben mit Diskussion
- Erklärung zur Errichtung von Hostsharing, Hamburg
- Vorlage und Erläuterung des Satzungsentwurfs, Aussprache
- Beschlußfassung über den Inhalt der Satzung und Unterzeichnung
- Wahlen zum Aufsichtsrat
- Wahlen zum Vorstand
- Beschluss über die Geschäftsordnung der virtuellen Mitgliederversammlung
- Verschiedenes
zu TOP 1: Eröffnung und Begrüßung
Herr Dr. Bösche stellt sich und seine Rolle vor. Herr Uwe Müller eröffnet die Versammlung. Mit 6 anwesenden Gründungsmitgliedern und 5 vertretenen Gründungsmitgliedern wird die Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt.
zu TOP 2: Wahl eines Versammlungsleiters und eines Schriftführers
einstimmig werden gewählt:
- Uwe Müller als Versammlungsleiter
- Michael Hönnig als Schriftführer
zu TOP 3: Erläuterungen zum Gründungsvorhaben mit Diskussion
Das Gründungsvorhaben Hostsharing eG wird in seiner Sache erläutert, eine Diskussion kommt nicht auf.
zu TOP 4: Erklärung zur Errichtung von Hostsharing, Hamburg
Die Errichtung von Hostsharing, Hamburg, wird erklärt.
zu TOP 5: Vorlage und Erläuterung des Satzungsentwurfs, Aussprache
Da die Satzung allen Teilnehmern bekannt war, sind hier keine Anmerkungen zu machen.
zu TOP 6: Beschlussfassung über den Inhalt der Satzung und Unterzeichnung
Die Satzung wird beschlossen und von den Anwesenden sowie in Vertretung von den vertretenen Gründern unterzeichnet.
Da die Webby eG i.Gr., Ludwigshafen, noch nicht ausgegründet ist, und daher keine Gesellschaft des Handelsrechts ist, tritt Herr Friedrich Fuhr persönlich bei.
zu TOP 7: Wahlen zum Aufsichtsrat
Vorstellung der Aufsichtsrats-Kandidaten:
Herr Neuendorf
Ist im Bereich Finanzconsulting tätig und Mitinhaber der Maritania Group International AG, Zürich. Er verfügt über weitreichende, langjährige betriebswirtschaftliche Kenntnisse. (steht aufgrund der nicht vorliegenden Beitrittserklärung noch nicht als Aufsichtsratsmitglied zur Wahl)
Herr Dr. Ahrens
Kanzelei in Schleswig, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Herr Dr. Ahrens ist durch Herrn Neuendorf vermittelt worden. Er verfügt über eine langjährige Praxis und Erfahrung im Wirtschaftsrecht. (steht aufgrund der nicht vorliegenden Beitrittserklärung noch nicht als Aufsichtsratsmitglied zur Wahl)
Herr Mario Staas
Abgeschlossenen Berufsausbildung zum DV-Kaufmann, hat viele Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/Anwendungsentwickler, Wirtschafs-Abitur und 6 Semester Informatik/BWL.
Herr Friedrich Fuhr
Gründungsmitglied und Vorstand der Webby eG i.Gr., Ludwigshafen; langjährige Erfahrung als Angestellter und Selbständiger im Bereich Internet-Dienstleistungen.
Herr Roland Wandschneider
arbeitet als Arzt und Berater von Einzelnen und Teams. Aufgrund berufsbedingter Auseinandersetzung mit Systemen seit vier Jahren aktive Beschäftigung mit dem Internet.
Zum Aufsichtsrat wurden einstimmig bestellt:
Herr Mario Staas
Herr Friedrich Fuhr
Herr Roland Wandschneider
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für eine regelmäßige Amtszeit von 3 Jahren. Die Amtzseit endet mit der Wahl des nachfolgenden Aufsichtsrates auf der ord. GV im Jahre 2004.
Es wurde erwähnt, dass die beiden Kandidaten Herr Neuendorf und Herr Dr. Ahrens nach deren Beitritt und Eintragung der Genossenschaft durch eine ausserordentliche Generalversammlung nachträglich in den Aufsichtsrat berufen werden können. Ebenfalls wurde erwähnt, dass die gewählten Aufsichtsratsmitglieder jederzeit von sich aus zurücktreten können.
zu TOP 8: Wahlen zum Vorstand
Vorstellung der Vorstands-Kandidaten:
Herr Uwe Müller
Dipl.-Biologe, betreibt eine kleine technische Unternehmensberatung (Schwerpunkt:Patentverwertung ) und eine Projektagentur für Consulting, Internet und Medien. Aufgaben bei Hostsharing zur Zeit: Organisation der Gründung von Hostsharing.
Herr Michael Hönnig
Ideengeber und Mitgründer von Hostsharing, Softwareentwickler mit etwas betriebswirtschaftlichem und juristischem Know-How. Aufgaben bei Hostsharing zur Zeit: Systemadministration, technische Konzepte.
Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für eine regelmäßige Amtszeit von 3 Jahren. Die Amtzseit endet mit der Wahl des nachfolgenden Vorstandes auf der ord. GV im Jahre 2004. Der Vorstand ist ermächtigt, die zur Eintragung in das Genossenschaftsregister notwendigen Geschäfte zu tätigen.
zu TOP 9: Beschluss über die Geschäftsordnung der virtueller Mitgliederversammlung
Die folgende Geschäftsordnung für die virtuelle Mitgliederversammlung wurde diskutiert und einstimmig beschlossen:
Geschäftsordnung der virtuellen Mitgliederversammlung
- Jedes Mitglied kann ein Treffen einberufen.
- Die Einberufung erfolgt per E-Mail an alle Mitglieder über einen Verteiler/ eine Mailingliste mit dem Subject: "Einberufung einer virtuellen Mitgliederversammlung".
- Die Einberufung erfolgt mit einer Frist von vier Wochen vor der abschließenden Entscheidung.
- In definierten Fällen kann die Entscheidung nach kürzerer Frist erfolgen.
- Die Entscheidungsfrist kann auch abgekürzt werden, wenn alle Mitglieder mit der kürzeren Frist einverstanden sind und dies allen übrigen Mitgliedern mitteilen.
- Die Einberufung muss den Gegenstand nennen, über den entschieden werden soll. Sie soll nach Möglichkeit bereits einen Antrag enthalten, über den abgestimmt werden soll. Sie muss weiterhin eine Begründung des Einberufers enthalten, aus welcen Gründen der angestrebte Beschluss gefasst werden soll.
- Es ist sicherzustellen, dass die Stellungnahmen von allen Mitgliedern alllen übrigen Mitgliedern zugehen.
- Spätestens zwei Wochen vor dem Entscheidungstermin hat der Einberufer den Antrag für die Abstimmung zu stellen. Auch die übrigen Mitglieder können bis zu diesem Termin Anträge zu dem Beratungsgegenstand stellen. Änderungsanträge zu gestellten Anträgen sind bis 10 Tage vor dem Entscheidungstermin zu stellen.
- Der Vorstand bestimmt den Abstimmungsmodus. Er entscheidet insbesondere darüber, in welcher Reihenfolge über die Anträge abgestimmt wrd und ob über Anträge alternativ oder jeweils getrennt abgestimmt wird. Die Abstimmung selbst läuft mindestens 1 Woche. Der Vorstand stellt das Abstimmungsergebnis abschließend formell fest und teilt es unverzüglich den Mitgliedern mit. Der Vorstand kann die hier genannten Aufgaben delegieren.
- Einsprüche gegen die Richtigkeit des festgestellten Abstimmungsergebnisses können nur innerhalb einer Woche erhoben werden.
- Die Verknüpfung zwischen der virtuellen Mitgliederversammlung und der Generalversammlung erfolgt über die Geschäftsordnung der Generalversammlung.
Es wurde nochmal deutlich gemacht, dass die virtuelle Mitgliederversammlung nur ein Gremium zur Vorbereitung einer nachfolgenden Generalversammlung ist und selbst keine endgültigen Beschlüsse fassen kann. Laut Satzung muss sich die Generalversammlung jedoch vertagen, wenn sie andere Beschlüsse als die in der vorhergehenden virtuellen Mitgliederversammlung gefassten beschließen will. Die Rolle der Generalversammlung als oberstes Organ wird damit nicht angetastet.
zu TOP 10: Verschiedenes
Das Gründungsprotokoll soll auf der Website von Hostsharing.org veröffentlicht werden. Friedrich Fuhr lobte die Idee dieser Initiative "gegen das verknarkste Internet-Business" und spricht auf gute Zusammenarbeit zwischen Webby und Hostsharing an, um autonome Bereiche im Internet zurückzuerobern. Die virtuelle Mitgliederversammlung wird als Neuerung im Genossenschaftswesen angesprochen und sollte als neue Idee für andere Genossenschaften angeregt werden.
Die Zahlungsweise für Eintrittsgelder und Gesellschaftsanteile wurde mündlich erläutert. Die Zahlung erfolgt nach erfolgter Eintragung auf das einzurichtende Konto der Hosthsharing eG.
Auch in der Gründungsphase sind weitere Beitritte möglich. Wessen Satzung (im Original) vor der Abgabe der Unterlagen beim Registergericht vorliegt, wird als Gründungsmitglied beim Registergericht eingereicht.

