Protokoll der ordentlichen Hostsharing Generalversammlung (GV) vom 28.06.2002 vom 28. Juni 2002
Anwesende:
Sven Anders (Hostsharing, Datenschutzbeauftragter)
Purodha Blissenbach (Hostsharing, als Protokollführer)
Herr Fiedler vom Genossenschaftsverband
Michael Hönnig (Hostsharing, Vorstand)
Uwe Müller (Hostsharing, Vorstand)
Jörg Rathlev (Hostsharing) (ab 20:07)
Folgende Vertretungsvollmachten liegen vor:
- Michael Stein (vertreten durch Michael Hönnig)
Folgende angekündigte Vertretungsvollmachten fehlen:
- Gottfried Kibelkas Vollmacht kam nicht rechtzeitig.
(das war glücklicherweise recht unproblematisch - seine Stimme
hätte nämlich kein Abstimmungsergebnis verändern
können, s.u.)
Die Sitzung beginnt um 19:46
Purodha Blissenbach wird zum Protokollführer bestimmt. Der Vorstand (Uwe Müller) eröffnet die Sitzung.
Der Vorststand (Michael Hönnig) erläutert den Jahresabschluss und trägt die veröffentlichten Eckzahlen aus dem Bericht nochmal vor: Wir hatten ein kurzes Geschäftsjahr, da wir den Geschäftsbetrieb erst im Juni 2001 aufgenommen hatten. Wir konnten den Geschäftsplan recht gut einhalten, waren in 2001 relativ konstant knapp 10% unter den Planzahlen
der Mitglieder- und Einnahmen-Entwicklung. Im Vergleich mit durchschnittlichen Neugründungen ist das eine phänomenale "Punktlandung".
Die Ausgaben der Gründung werden nochmal genauer erläutert. Diese müssen erst wieder erwirtschaftet werden, bevor wir Gewinne ausweisen können.
Die eingezahlten Geschäftsguthaben und ihre Verteilung auf Anzahlung,
alte GA und neue GA und die Handhabung von überzahlten Einzahlungen
auf GA wird erläutert.
Dann die Verbindlichkeiten - v.a. gegenüber einem Genossen, welche gestundet wurden. Entstanden sind sie im Rahmen der Aufnahme des Geschäftsbetriebs, da Hostsharing zu dem Zeitpunkt noch nicht über eine Kreditkarte verfügte.
Die Aufteilung der Kosten des laufenden Betriebs wird erläutert.
Der aktuelle Stand ist, dass der 10% Rueckstand fast aufgeholtist, und wir im Moment eine positive Brutto-Marge haben. Unsere Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb liegen somit oberhalb der Kostendeckung.
Überschuß machen wir noch keinen, Gewinn also erst recht nicht.
Uwe Müller und Michael Hönnig berichten: Beratungskosten und der
Einstieg in die Buchführung waren mit fast 50% der Gesamtkosten anteilig sehr teuer, da das meiste davon auch im Geschäftsplan vorgesehen war, entstand aus den reinen Kosten kein Nachteil.
Die Gründungberaterin lieferte im Januar einen "relativ unorganisierten Papierhaufen" - genauer einen für uns ganz
unpassend organisierten - in den wir uns dann erst einarbeiten mussten, um die Buchführung selber zu machen - wir sind darin leider keine Experten.
Durch die Beratung, die uns letztendlich geschadet hat, ist extrem viel Zeit verlorengegangen (u.a. durch einen dreimonatigen Urlaub der Beraterin, der schlecht abgesprochen war, währenddessen Unterlagen für uns nicht zugänglich waren) und als wir die Dinge selbst übernahmen, war der Bearbeitungsstand nicht zufriedenstellend. Belege waren teilweise kontiert, wo wir uns auskannten, die Sachen, die bei uns keiner wusste, aber gar nicht bearbeitet, und so fort.
Uwe Müller: dieses Jahr werden wir nochmal vom Verband geprüft,
und es gibt Rückmeldungen, was wir gut machen bzw. korrigieren müssen.
Uwe Müller: Frage Herr Voss sagt: Vorstand und Aufsichtsrat kann nur richtig entlastet werden, wenn die Prüfung erfolgt ist ?
Herr Fiedler verspricht, das zu klären.
Uwe Müller geht die vorliegenden Abstimmungspunkte durch:
1) Zur neuen Betriebsordnung/ABG.
- Der Antrag wird von der GV einstimmig angenommen.
2) Antrag zur Entlastung.
Es wird vorgeschlagen, die Abstimmung zu vertagen, da die Voraussetzungen zur Entlastung noch nicht vorliegen.
- Der Vorschlag wird einstimming angenommen.
3) Vorschlag zur Änderung des Mitgliedsbeitrags für bestimmte Funktionen / Gruppen.
(Michael erläutert das Zustandekommen der Vorschläge; fasst damit die Argumentationen aus der Mailingliste zusammen und erläutert die Motivation. U.a. ergibt sich aus der Formulierung die Folge, dass für die
untätigen Aufsichtsräte jetzt ein Mitgliedsbeitrag fällig wird).
- Der Vorschlag wird mit vier Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen.
4) Aufwands-Pauschale 50 Euro für Vorstände.
(Erläuterung: bei Vereinsvorständen werden 80 Euro in der Regel
klaglos anerkannt)
- Der Vorschlag wird einstimmig angenommen
5) Vorschlag zur Vergütungsregel.
(kurze Diskussion darüber ob die vorgeschlagene Regelung als verdeckte Gewinnausschuettung angesehen werden konnte. Damit das ausgeschlossen ist, wird der Verrechnungssatz nach oben begrenzt, dafür müssen wir ihn auf einen realistischen Stunden-Satz bringen. Damit hat dann niemand mehr die Chance, durch unvorhergesehen positive Geschäftsentwicklung ungerecht bevorteilt zu werden)
Wir machen folgende Redaktionelle Änderungen:
- Punkt 4 wird getrichen.
- In Punkt 5.2 wird die AE mit 16 statt 8 Euro bewertet und der zweite Satz wird gestrichen.
- Punkt 5.4 wird wie folgt gefasst:
Sollte bei voller Auszahlung der zu vergütenden AE der Genossenschaft ein Verlust entstehen, so wird der Betrag nur zu dem gedeckten Anteil ausbezahlt, auf 50% der nicht vergüteten AE verzichtet das Mitglied und die übrigen 50% der nicht vergüteten AE werden dem AE-Konto für das Folgejahr gutgeschrieben.
- Punkt 6.2 wird ans Ende von "Projektarbeit" verschoben und entsprechend umnummeriert.
- Die so modifizierte Fassung 1.3 wird einstimmig beschlossen.
Nach kurzer Aussprache schliesst Uwe Müller die GV um 21:19
(gez. Blissenbach)
Anhang
Die neue beschlossene Vergütungsregelung (Version 1.3)
1. Dieser Vorschlag ist eine vorläufige Regelung, die bis zur Feststellung der Jahresüberschuss 2002 gilt. Danach ist über das weitere Vorgehen erneut zu beschließen.
2. Eine Vergütungsregelung kann, wenn es die Mitglieder per Abstimmung und die finanzielle Situation erlauben, auch ohne eine erneute
Generalversammlung beschlossen werden.
3. Die Funktion der vMV zur Entscheidung über die Verwendung des Überschusses ist hiervon unberührt.
4. - entfällt -
5. Vergütung von Arbeitsleistungen
5.1 Arbeitsleistung wird in Form von Arbeitseinheiten (AE) angerechnet. Eine Arbeitseinheit wird mit 15 Min. veranschlagt.
5.2 Eine Arbeitseinheit wird mit 16 Euro netto berechnet.
5.3 Die AE werden in Konten geführt, die für alle Mitglieder einsehbar sind.
5.4 Sollte bei voller Auszahlung der zu vergütenden AE der Genossenschaft ein Verlust entstehen, so wird der Betrag nur zu dem gedeckten Anteil ausbezahlt, auf 50% der nicht vergüteten AE verzichtet das Mitglied und die übrigen 50% der nicht vergüteten AE werden dem AE-Konto für das Folgejahr gutgeschrieben.
6. Projektarbeit
6.1 Konkrete Projekte werden ausgeschrieben und an Mitglieder vergeben, die das beste Preis/Leistungsverhältnis vermuten lassen und eine entsprechende Erfahrung vorweisen können.
6.2 Einsteiger können ebenfalls grundsätzlich an solchen Projekten teilnehmen, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Projektleitung uß in diesem Fall allerdings einem erfahrenen Mitglied überlassen werden.
6.3 Vor Beginn des Projektes wird die Vergütung in Form von AE festgelegt. Über eine Erhöhung der AE kann bei unerwarteten Problemen nachverhandelt werden. Größere Projekte können in einzeln abzurechnende Teilprojekte aufgegliedert werden.
6.4 AE werden nach erfolgreichem Abschluß des Projektes gutgeschrieben.
6.5 Werden von Mitgliedern Features gewünscht, die zur Zeit noch nicht zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, andere Mitglieder für eine Implementierung mit einem Betrag direkt zu entgelten. Vom vereinbarten Betrag sind 75% für die Arbeitsleistenden und 25% für Hostsharing eG zur Finanzierung von allg. Arbeitsleistungen zu verwenden.
7. Funktionsarbeit
7.1 Diejenigen, die sich fest dazu verpflichten, gewisse laufende Aufgaben zu übernehmen, erhalten dafür eine Pauschale von Arbeitseinheiten.
7.2 Das jeweilige Mitglied stellt für seine Aufgabe eine Liste nachprüfbarer Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten der Genossenschaft bereit.
7.3 Für einige Funktionen (z.B. Hostmaster) ist jedoch ein besonderes Vertrauensverhältnis Voraussetzung. Der Vorstand hat hier ein Vetorecht.
7.4 Steht das jeweilige Mitglied in drei aufeinanderfolgenden Monaten für insgesamt mehr als drei Wochen nicht zur Verfügung, kann die Vergütung gekürzt werden.
8. Grundsätzlich nicht anrechenbare Arbeit:
- Arbeiten, die Mitglieder von sich aus ohne Absprache mit dem Vorstand leisten. Unter besonderen Umständen ist eine nachträgliche Anerkennung nach Rücksprache mit dem Vorstand möglich.
- Lesen der Mailinglisten und die Teilnahme an Diskussionen.
- Aufwände für eigene Weiterbildung, auch wenn diese Hostsharing
zugute kommt.
- sämtliche Tätigkeiten eines Mitglieds, wenn diese kumuliert einen Umfang von weniger als insgesamt 20 Arbeitseinheiten pro Woche erfordern (Geringfuegigkeitsgrenze).

