Mitgliedschaft

Mitglied in einer Genossenschaft zu werden ist gar nicht mal so dumm

Die Mitglieder von Hostsharing haben sich als gleichberechtigte Partner in einer selbstverwalteten und zutiefst demokratischen Rechtsform, der eingetragenen Genossenschaft (eG) zusammengeschlossen. Hostsharing ist deshalb auch keine Firma sondern die Summe seiner Mitglieder, eine Interessengemeinschaft, die das gemeinsame Hosten nach den Regeln der Open Source Entwicklungen betreibt. Dieses gemeinsame Hosten verteilt dabei nicht nur die finanzielle und zeitliche Belastung des Serverbetriebs auf viele Schultern, sondern bietet darüberhinaus einen Know-How-Pool von Hostmastern mit gegenseitiger Hilfe, Beratung und Korrektur.

Ein jedes Mitglied füllt die Genossenschaft mit Leben wobei es jedoch jedem Mitglied frei steht, wie stark es sich an der Idee "Hostsharing" beteiligt, wieviel Können und Kreativität es zur Entwicklung der Genossenschaft beitragen kann und möchte. Um es dem Einzelnen jedoch leicht zu machen hat Hostsharing durch seine Satzung versucht Entscheidungsstrukturen zu schaffen, die zur Mitarbeit und Mitentscheidung einladen sollen.

Als Hostsharer wirst du also nicht Mitglied irgendeines Vereins und trittst auch keiner Sekte bei, sondern du wirst Partner in einer immer stärker werdenden Gemeinschaft. Die Genossenschaft ist dabei einfach nur die Rechtsform, die es Hostsharing erlaubt auf einer soliden Gesetzesgrundlage die Idee des gemeinschaftlichen und freiheitlichen Hostens im Sinne seiner Mitglieder zu födern und zu verbreiten.

Vorteile für Mitglieder:

  • Das Genossenschaftsrecht bildet einen sicheren Rechtsraum für Mitgliedergeschäfte. (->  Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften GenG vom BMJ). Jedes Mitglied kann die Entscheidungen der Genossenschaft auf der GV mit einer Stimme beeinflussen.
  • Die bislang einzigartige virtuelle Mitgliederversammlung (vMV) erlaubt Mitgliedern auch über elektronische Medien an Entscheidungen teilzunehmen.
  • Jedes Mitglied kann eine vMV einberufen. Überschüsse, die nicht für Rückstellungen o.ä. benötigt werden, fließen an die Mitglieder zurück.
  • Durch Synergien können Mitglieder Aufträge annehmen, für die sie ergänzendes Wissen benötigen, welches durch andere Mitglieder bereitgestellt werden kann.
  • Der Gegenstand (Förderungszweck) der Hostsharing eG stellt sicher, dass Entwicklungen für Hostsharing allen Mitgliedern zu Gute kommen.
  • Die Transparenz bei der Entscheidungsfindung und bei der Festlegung organisatorischer und finanzieller Rahmenbedingungen verhindert die Übervorteilung einzelner Mitglieder.
  • Eigenständiges Arbeiten bei minimalem finanziellen Risiko.

Pflichten der Mitglieder:

  • Einzahlung mindestens eines Geschäftsanteiles (64 Euro) zum Zeitpunkt des Beitritts und Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrags. Die aktuelle Tarifübersicht
  • Beachtung der Satzung und bei Abnahme von Leistungen auch noch der Betriebsordnung

Vorteile der Rechtsform: eingetragene Genossenschaft

  • einfache Handhabung von Fluktuation im Mitgliederbestand (problemloser Ein-/Austritt von Mitgliedern)
  • Die Haftung einer eG  ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt.
  • steuerliche Vorteile bei der Ausschüttung von Überschüssen an Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen Rückvergütung (diese zählen als Betriebsausgabe der eG).
Geändert am: 21.11.2005, 11:30 Uhr
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