Idee

Aktuelles:

15.07.10 (Genossenschaft)

Neue Hostsharing-Rufnummern

08.02.10 (Genossenschaft)

Neue Domaintarife ab 01.03.2010

Free Software Foundation Supporter seit 2003

Wir wollen keine Softwarepatente!

Organe und Gremien

Die Mitglieder

Die Mitglieder sind das Herz von Hostsharing, ohne Mitglieder kein Hostsharing. Alle Inhaber von Ämtern müssen Mitglied sein, dies gilt auch für die Vorstände und Aufsichtsräte. Hostharing muss mindestens sieben Mitglieder haben, dies ist im Genossenschaftsgesetz geregelt. Sinkt die Mitgliederzahl unter sieben, so wird die Genossenschaft aufgelöst. Mitglieder haben Pflichten und Rechte, wie überall, wo sich Menschen zusammenfinden und etwas gemeinsam tun (das gilt auch für den Kegelclub, auch wenn dies im Alltag nicht so auffällig ist). Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus dem Genossenschaftsgesetz und vorallem aus der Satzung. Für den Umgang mit diesen Rechten und Pflichten sind zum Teil die Geschäftsordnungen und Betriebsordnungen zuständig, den Rest müssen wir selbst in unserer täglichen Kommuikation meistern.

Wichtigstes Recht des einzelnen Mitgliedes ist das Mitbestimmungsrecht.

Die virtuelle Mitgliederversammlung

Die virtuelle Mitgliederversammlung ist ein Vorbereitungsgremium für die Generalversammlung. Sie bildet das Meinungs- und Diskussionsforum der Mitglieder. über Diskussionen und Abstimmungen haben aktive Mitglieder die Möglichkeit, Einfluss auf die technische und politische Entwicklung von Hostsharing zu nehmen.

Sie hat die Aufgabe einen engen Kontakt zwischen den Mitgliedern, dem Vorstand und Aufsichtsrat herzustellen. Die virtuelle Mitgliederversammlung wird zeitlich vor der Generalversammlung einberufen und kann bei Bedarf auch von den Mitgliedern selbst einberufen werden (nähreres regelt die Geschäftsordnung der virtuellen Mitgliederversammlung).

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das höchste Beschlußorgan der Mitglieder. Sie verabschiedet den Jahresabschlussbericht und bestätigt die Beschlüßsse der virtuellen Mitgliederversammlung. Der Generalversammlung gehören alle Mitglieder an. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt. Geschäftsordnung der Generalversammlung.

Der Vorstand

Die vorrangige Aufgabe ist das Tagesgeschäft von Hostsharing. Der Vorstand ist verantwortlich für die technische Planung, Marketing und Controlling sowie die Umsetzung der strategischen Ziele. Der Vorstand ist auch Ansprechpartner für die Mitglieder in allen Fragen bezüglich Hostsharing. Weitere Informationen findet ihr in der Geschäftsordnung für den Vorstand, und in der Satzung.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan des Vorstandes. Er besteht aus mindestens drei Aufsichtsräten, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegen über dem Vorstand. Das bedeutet inhaltlich, das der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes prüft und gegebenenfalls einschreitet. Diese Prüfung erfolgt durch regelmäßige Berichterstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat und der Abnahme des Jahresabschlussberichtes.

Näheres findet ihr in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. siehe auch Entscheidungsstruktur

Geändert am: 06.04.2005, 01:53 Uhr
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