Finanzierungskonzept

6. Rechtsform

Die Rechtsform des Unternehmens ist die eingetragene Genossenschaft. Diese Form bietet den Mitgliedern von Hostsharing und für das angestrebte Geschäftsfeld eine ideale Basis.

Die Rechtsform der Genossenschaft ist aus dem Selbsthilfegedanken entstanden, d.h. vor allem steht die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, die sich aus einem bestimmten Zweck zusammengetan haben, um gemeinsam ihre Interessen zu verwirklichen.

Die eingetragene Genossenschaft garantiert den Mitgliedern ein gesetzliches, in der Satzung festgeschriebenes Mitbestimmungsrecht.

Dieses ist unabhängig von den gehaltenen Geschäftsanteilen, jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Somit wird weitgehend eine durch Kapital bestimmte Einflussnahme verhindert.

Die Genossenschaft ermöglicht den Mitgliedern einen einfachen Ein- und aus Austritt aus der Genossenschaft. Es bestehen relativ kurze Kündigungsfristen, eine lange, erzwungene Bindung an Hostsharing wird von potentiellen Interessenten als Nachteil empfunden.

Das Haftungsrisiko der Mitglieder beschränkt sich auf Ihren jeweiligen Geschäftsanteil. Der Schutz der Gemeinschaft ist ein nicht zu unterschätzender Marktvorteil für Hostsharing. Das Geschäftsfeld »Internet« bewegt sich in einem durch die Rechtssprechung zur Zeit noch nicht gesicherten Rahmen, so das hier eine große Rechtsunsicherheit vorherrscht. Die Gemeinschaft der eingetragenen Genossenschaft bietet einen größtmöglichen Schutz.

...mehr

weiter

Geändert am: 25.11.2004, 21:06 Uhr
Nach oben
Druckversion