3. Organe der Genossenschaft und Zusammensetzung
Die virtuelle Mitgliederversammlung
ist ein Vorbereitungsgremium für die Generalversammlung. Sie bildet Meinungs-, Diskussions- und Abstimmungsforum aller Mitglieder (also auch derer, denen die Teilnahme an der Generalversammlung aus persönlichen Gründen nicht möglich ist). Sie hat die Aufgabe einen engen Kontakt zwischen Mitgliedern, Vorstand und Aufsichtsrat herzustellen, was wirklich allen Mitgliedern Enflussmöglichkeiten bietet.
Die Generalversammlung
als das allen Mitglieder offen stehende, oberste Beschlussorgan verabschiedet u.a. den Jahresabschlussbericht fest, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und bestätigt i.d.R. die Beschlüsse der virtuellen Mitgliederversammlung.
Der Vorstand
besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die idealerweise die technisches mit
betriebswirtschaftlichem Know-How verbinden und über einschlägige Branchenkenntnisse verfügen. Die vorrangige Aufgabe ist das Tagesgeschäft von Hostsharing. Der Vorstand ist u.a. verantwortlich für die Umsetzung der strategischen Ziele, das Marketing und Controlling.
Der Aufsichtsrat
ist das Kontrollorgan des Vorstandes. Er besteht aus mindestens drei Aufsichtsräten. Er vertritt die Genossenschaft gegen über dem Vorstand. Die einzelnen Aufsichtsräte verfügen über eine langjährige Praxis und Erfahrung in betriebswirtschaftlichen, finanziellen oder rechtlichen Fragen.

