Allgemeines-FAQ
- Warum ist Hostsharing kein Verein?
- Muss man bei Hostsharing mitarbeiten?
- Sind Genossenschaften nicht kommunistisch?
- Kann ich auch Webspace mieten, ohne Mitglied bei Hostsharing zu werden?
Warum ist Hostsharing kein Verein?
Zunächst einmal ist eine eG auch ein Verein, und zwar ein sogenannter wirtschaftlicher Verein. Ein Idealverein, für den die Rechtsform des eingetragenen Vereins reicht, darf als Hauptziel nicht die wirtschaftliche Förderung seiner Mitglieder haben. Die Bereitstellung von Internet-Dienstleistungen, die von Mitgliedern auch kommerziell genutzt werden können, ist jedoch der Geschäftszweck von Hostsharing. Hostsharing ist damit quasi eine Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft. Die eG ist nun genau die für diesen Situation zugeschnittene Rechtsform.
Muss man bei Hostsharing mitarbeiten?
Nein, man muss nicht mitarbeiten. Ideal wäre es natürlich schon, wenn sich jeder nützlich einbringt, aber das ist ganz ohne Druck.
Sind Genossenschaften nicht kommunistisch?
Wörtlich genommen mag das sogar fast stimmen, wir bilden eine Art Kommune und unsere Mitglieder heissen Genossen genauso wie die Mitglieder kommunistischer Parteien, aber das war es auch schon mit den Gemeinsamkeiten. Eine Genossenschaft ist vor allem ein Verein, der die wirtschaftliche Förderung seiner Mitglieder zum Hauptzweck hat. Wir haben uns zwar noch auch gemeinnützige Ziele gesetzt, am Grundkonzept einer eG ändert dies jedoch nichts.
Kann ich auch Webspace mieten, ohne Mitglied bei Hostsharing zu werden?
Unsere Satzung lässt das sogenannte Nichtmitglieder-Geschäft nur für befriste Zeit zu Werbezwecken und für ausgeschiedene Mitglieder zu. Daher bieten wir an, sofort Webspace von uns zu beziehen, wobei der Beitritt binnen drei Monaten nach Bereitstellung der ersten Leistung (z.B. der Einrichtung des ersten Paketes) erfolgen muss. Wer nicht Mitglied bei Hostsharing werden will oder kann, hat aber die Möglichkeit, Leistungen bei Hostsharing-Mitgliedern zu beziehen.

