Weitere Informationen zu .eu Domains
Sonntag, 27.November 2005 13:15
Liebe Hostsharing-Kunden, -Mitglieder und -Nutzer,
nochmals einige Informationen zum Sunrise-Verfahren:
Registrierungsanträge in der Sunrise Periode
Teilnehmer der Sunrise Periode haben in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Registrierungsbedingungen und -richtlinien und der Sunriseregeln nebst Anhängen ("Frühere Rechte" Länderübersicht, Lizenzerklärung für eine eingetragene Marke, Erklärung für die Übertragung eines Frühreren Rechts) hierzu innerhalb von 40 Tagen ab Eingang des Registrierungsantrags bei EURid die erforderlichen Nachweise für die Rechte, die zur Teilnahme an der jeweiligen Phase berechtigen, in der vorgeschriebenen Form bei der zuständigen Bearbeitungsstelle einzureichen. Gehen die angeforderten Unterlagen nicht form- und
fristgerecht bei der Bearbeitungsstelle ein, wird der Antrag des Teilnehmers von EURid als verfallen angesehen.
Der Teilnehmer ist daher im eigenen Interesse gehalten, sich über seine Möglichkeiten, Rechte und Pflichten im Rahmen des Überprüfungsverfahrens aus den o. g. Bedingungen und Regeln der EURid sowie etwaigen Hinweisen hierzu auf der Internetseite von EURid(2) zu informieren.
Sicherzustellen ist, dass die bei der Bestellung der Domain angegebene e-mail-Adresse korrekt und bis zum Abschluss des Registrierungsverfahrens gültig und erreichbar ist.
Der Teilnehmer erhält eine Bestätigungs-email von unserem Registrar die mit folgenden Inhalten:
- Domainname
- Zeitpunkt des Antragseingangs
- Position in der Wartereihe
- Zeitpunkt, an welchem die Unterlagen zur Prüfung eingegangen sein müssen.
Der Antrag incl. Kontaktdaten des Teilnehmers wird in der Sunrise
WHOIS-Datenbank veröffentlicht. Die Angaben werden in einer E-mail nebst .pdf-Dokument bestätigt. Diese Mail ist dann auszudrucken, mit weiteren Angaben zu ergänzen und dann mit den Unterlagen zum Nachweis des "früheren" Rechts binnen 40 Tagen nach Erhalt der ersten Bestätigungsmail unterschrieben an die in der eMail angegebene Adresse des belgischen Validation Agents Pricewaterhouse Cooper (PwC) versenden.
Ob unser Registrar einen Service zur Prüfung der formalen Anforderungen der notwendigen Dokumente anbietet, ist zur Zeit nicht bekannt.
Formale Vorgaben zur Einreichung der Nachweisdokumente:
Es gibt sehr strenge und Umfangreiche formale Vorgaben für die Einreichung der Nachweisdokumente. So führen z.B. mit einer Büroklammer zusammengeheftete Blätter zu einer Ablehnung der beantragten .eu Domain.
Die formalen Vorgaben sind in den Regeln für die Sunrise Period zu finden.
Die wichtigsten Vorgaben für die Einreichung der Beweisdokumente:
- Zu jedem .eu-Domainantrag während der Sunrise Period muss genau ein Satz Nachweisdokumente eingereicht werden.
- Es ist nicht möglich, nachträglich Beweisdokumente einzureichen.
- Die Nachweisdokumente werden als Kopien in Papierform eingereicht. Eine Beglaubigung der Kopien ist nicht notwendig.
- Das Einsenden per Fax oder E-Mail ist nicht erlaubt.
- Die Dokumente müssen nach dem Einscannen menschenlesbar sein.
- Bei dem Papier muss es sich um weiße, opake Blätter im Format DIN A4 (29.7 cm x 21 cm) oder im Letter Format (27.94 cm x 21.59 cm) handeln.
- Die Blätter dürfen nur einseitig bedruckt sein.
- Die Dokumente dürfen nicht mit Tinte oder Korrekturflüssigkeit bearbeitet oder in sonst einer Form verändert werden.
- Die Blätter dürfen nicht gefaltet, zusammengeheftet, geklebt oder in sonst einer Form aneinander befestigt sein.
- Die Dokumente müssen mit einem speziellen Deckblatt versehen sein, das bei der Registry heruntergeladen werden kann.
- Alle Nachweisdokumente müssen in der gleichen offiziellen EU-Sprache geliefert werden, die auf dem Deckblatt anzugeben ist. Nötigenfalls müssen Nachweisdokumente von einem zertifizierten Übersetzer in die angegebene Sprache übersetzt werden.
- Die Seiten müssen fortlaufend durchnumeriert sein, beginnend mit Seitennummer 1, das Deckblatt nicht eingeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Müller
(1) Sunrise Regeln:
Sunrise: http://www.eurid.eu/en/documents/sunrise_rules_v1_0.pdf
Anhang 1:"Frühere Rechte" Länderübersicht
http://www.eurid.eu/en/documents/annex_1_v1_0.pdf
Anhang 2: Lizenzerklärung für eine eingetragene Marke
http://www.eurid.eu/en/documents/annex_2_v1_0.pdf
Anhang 3: Erklärung für die Übertragung eines Frühreren Rechts
http://www.eurid.eu/en/documents/annex_3_v1_0.pdf
(2) www.eurid.eu

